Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Gaindorf - Photovoltaikfreiflächenanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 10.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die PV Strom Gaindorf GmbH & Co. KG i.G. aus Geisenhausen beantragt mit Schreiben vom 13.12.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.
Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 138, 138/1 und 138/3, der Gemarkung Gaindorf.
Diskussionsverlauf
Es wurde auf die Diskussion zu TOP 9 verwiesen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Gaindorf“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 21“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 138, 138/1 und 138/3, der Gemarkung Gaindorf mit einer Fläche von ca. 6,96ha.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Datenstand vom 12.02.2020 11:38 Uhr