Vereidigung der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 11.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle leistet den Eid nach Art. 27 Abs. 4 KWBG.
Den Eid nimmt das lebensälteste anwesende Stadtratsmitglied ab, auch wenn es selbst neu gewählt wurde und noch nicht vereidigt wurde.
Bei einer Anwesenheit aller Stadtratsmitglieder wird der Eid von Herrn Klaus Kirchner abgenommen.
Der Eid hat folgenden Wortlaut:
„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“
Der Diensteid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt die Erste Bürgermeisterin, dass sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat sie an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung ihrer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Diskussionsverlauf
StR Klaus Kirchner vereidigte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.
Datenstand vom 02.06.2020 10:02 Uhr