Herr Dr. Hüttner, Department für Geographie - iq-Projektgesellschaft, führt bezüglich der 1. Fortschreibung zum Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Vilsbiburg folgendes aus:
„Anbei erhalten sie das Einzelhandelskonzept der Stadt Vilsbiburg in der Fassung der 1. Fortschreibung und im Folgenden eine kurze Begründung zu den vorgenommenen Aktualisierungen.
Inhalte der 1. Fortschreibung sind eine grundstücksgenaue Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches (1) und eine Ergänzung des Erweiterungsbereiches um die Gebäude südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und der Einmündung Kastlgaßl (2).
Zu (1):
In der 1. Fassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes verlief die Abgrenzung (Schraffur) des Zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Vilsbiburg teilweise durch einzelne Grundstücke bzw. innerhalb einzelner Grundstücke. Um grundstücksgenaue Aussagen zu ermöglichen, wurde im Rahmen der 1. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes eine grundstücksgenaue Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches vorgenommen (vgl. Karte 17, S. 113).
Zu (2):
Der Erweiterungsbereich des Zentralen Versorgungsbereiches wurde aufgrund aktueller Entwicklungen, die bei der Erarbeitung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes noch nicht absehbar waren, um die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl erweitert.
Im Bereich Freiung ist zukünftig zur Stärkung der Innenstadt nach der Sanierung des Areals die Ansiedlung von kleinteiligem Einzelhandel sowie von Dienstleistungsanbietern vorgesehen. Mit der Ausdehnung des Erweiterungsbereiches auf die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl wird die Möglichkeit gesichert, auch in diesem Abschnitt zukünftig kleinteiligen Einzelhandel sowie Dienstleistungsanbieter ansiedeln zu können und damit eine nutzungsbezogene Verbindung zwischen dem Areal um die Freiung und der siedlungsräumlich integrierten Handelslage Schützenstraße mit einem Lebensmittelmarkt und weiteren kleineren Ladengeschäften zu entwickeln. Dies könnte mittel- bis langfristig auch zur Revitalisierung des Standortbereichs Schützenstraße als Nahversorgungsstandort beitragen, die insbesondere unter den Aspekten Innenentwicklung und wohnstandortnahe Grundversorgung sinnvoll ist.
Im Dokument wurden folgende Änderungen vorgenommen:
S. 6: Ergänzt: Absatz zum Inhalt der 1. Fortschreibung (s.o.)
S.113: Aktualisierung Karte 17
S. 114: Ergänzungen im Text bei der Beschreibung des Erweiterungsbereiches: „.. und die Grundstücke südlich der Schützenstraße zwischen Freiung und Einmündung Kastlgaßl.“
Ich hoffe, diese bewusst schlank gehaltene Form der 1. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes entspricht Ihren Vorstellungen.“