Antrag auf Vorbescheid - Gruber Str. 20 + 71, FlNr. 1145/3 + 1145/9, Gem. Frauensattling - Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. §35 BauGB.


Hintergrund:
Auf den Flurnummern soll bereits vor Jahrzehnten ein Haus gestanden haben. Dies wurde dann auf Grund der starken Baufälligkeit abgerissen ohne hier vorher einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Neubaus zu beantragen. Die Bauherren haben dann später einen Antrag auf Vorbescheid (2013) eingereicht.
Das Vorhaben konnte aber nicht mehr im Rahmen einer Teilprivilegierung gem. §35 Abs. 4 BauGB genehmigt werden, da ja das Bestandsgebäude bereits abgerissen wurde.

Rechtlich:
Als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigt ein Neubau immer die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und kann auch die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung bedeuten.

Aber:
Die mögliche bauplanungsrechtliche Zulassung über §35 Abs. 2 BauGB ergibt sich schon aus der Lage des geplanten Vorhabens. Die Erschließung des Baugebietes Grub Süd wurde fertiggestellt. Damit liegt zwischen der Bebauung entlang der Gruber Straße und dem neuen Baugebiet nur ein Grundstück, welches sich durchaus auch langfristig zur baulichen Entwicklung eignen würde. Dieses befindet sich aber in Privatbesitz. Dadurch entstünde eine städtebaulich schön abgerundete Struktur, der auch das geplante Vorhaben nicht entgegen stehen würde. Der Belang der befürchteten Splittersiedlung ist damit nicht haltbar, weil sich eine Entwicklung städtebaulich rechtfertigen lässt.
Gegebenenfalls kann man im östlichen Bereich des Grundstücks eine Ortsrandeingrünung fordern. Dies entscheidet das Landratsamt.

Die Erschließung ist gesichert.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Antrages auf Vorbescheid kann daher bejaht werden.





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2020 14:11 Uhr