Bebauungsplan SO Solarpark Gaindorf und Änderung des Flächennutzungsplanes mittels DB 21 - Einstellungs- bzw. Aufhebungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 02.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates am 22.11.2021 wurden die Stellungnahmen und Einwendungen zu den Bauleitplanverfahren vorgestellt und behandelt.
Im Gremium folgte eine kontroverse Diskussion für und gegen die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage an dieser Stelle.
Mit 15:8 Stimmen wurde der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan nicht gebilligt, da sich einige Belange nicht abwägen ließen.
Der entsprechende Beschluss vom 22.11.2021 ist der Anlage beigefügt.
Das Verfahren ist daher einzustellen.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr stellte fest, dass der Aufstellungsbeschluss damals bewusst aufgestellt wurde. Dem Solarpark Karwill wurde in einer der letzten Sitzungen zugestimmt und ein Park in Gaindorf abgelehnt. Stellt man diese zwei Projekte gegenüber hätte der Solarpark in Gaindorf gebaut werden müssen, um dem Schutzgut Mensch hinsichtlich der guten Nachbarschaft gerecht zu werden.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich hier um zwei unabhängige Bauleitverfahren handelt und keine Vergleiche gezogen werden können.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das Verfahren zum Bebauungsplan „SO Solarpark Gaindorf“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 21“ einzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss zu oben genannten Bauleitplänen vom 10.02.2020 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6
Datenstand vom 10.05.2022 11:08 Uhr