TSV Vilsbiburg - Erweiterungsinvestitionskostenzuschussantrag Flutlichtanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Ein weiterer Antrag des TSV Vilsbiburg e.V. erreichte die Verwaltung ebenso am 10.02.2022. Hier geht es um einen Erweiterungsantrag des bereits am 25.03.2021 ausgesprochenen Zuschusses zur Erneuerung der Flutlichtanlage. 
Nach Zusage des städtischen Investitionskostenzuschusses stellte der TSV Vilsbiburg auch Anträge auf weitere Fördermöglichkeiten beim Bund und beim BLSV. 
Die Bundesmittel wurden dem TSV Vilsbiburg per 01.10.2021 zugesagt. Der Förderantrag des BLSV ist jedoch immer noch nicht abschließend bearbeitet, hier wurde lediglich per 13.01.2022 ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt. 

Aufgrund der sehr langen Bearbeitungszeit der anderen Förderanträge konnte durch den TSV Vilsbiburg noch kein Auftrag erteilt werden. Zwischenzeitlich hat sich die Investitionskostensumme auf 69.535,00 EUR um somit 9.908,00 EUR erhöht.

Diese Preissteigerung belastet den angespannten Haushalt des TSV Vilsbiburg sehr, sodass für die zusätzlichen 9.908,00 EUR nochmals ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5%, 2.229,30 EUR beantragt wird. 

Diskussionsverlauf

StR Rudolf Lehner brachte den Einwand, dass festgelegt werden sollte, wie man sich künftig bei solchen Anträgen verhält, da es aktuell immer wieder Preissteigerungen gibt. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle meinte, man sollte die Situation beobachten. Wenn die Unvorhersehbarkeit der Preise weiter so bleibt, muss man sich im Gremium Gedanken machen. 
StR Klaus Kirchner war der Meinung die Sitzungen kurzfristiger anzusetzen, um Preissteigerungen zu vermeiden. 

Beschluss

Dem TSV Vilsbiburg e. V. wird nachträglich zur Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenspielfeld ein weiterer Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.229,30 EUR (Höchstbetrag) gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2022 07:50 Uhr