Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Veldener Straße Erweiterung" zur Ausweisung eines Gewerbegebietes für Lagerflächen und Änderungs des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 27
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung von Lagerflächen in Form von Kalthallen. Hierfür ist die Erweiterung des Gewerbegebietes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Vorhabens derzeit eine Fläche für die Landwirtschaft (Ackerfläche) dar.
Der Plan des Geltungsbereiches zeigt schon eine recht detaillierte Planung des zukünftigen Vorhabens.
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 14.693 m².
Aus Sicht der Verwaltung ist die Überplanung des beantragten Bereichs mit einem Gewerbegebiet als positiv zu beurteilen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an den bestehenden Bebauungsplan „Veldener Straße“ mit seinem Deckblatt 1 an. Das Anbindegebot ist somit gegeben. Der bestehende Bebauungsplan setzt unmittelbar angrenzend ein Sondergebiet für Holzfachmarkt und Grünes Warenhaus fest. Die Erschließung kann über eine direkte Anbindung an die Veldener Straße (ST 2083) sichergestellt werden.
Der neue Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet festsetzen. Einzelhandelsbetriebe werden ausgeschlossen. Aufgrund der konkret geplanten Nutzung als Lager, werden die im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen entsprechend eingegrenzt. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag aufgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Zufahrt für die hinterliegenden Grundstücke gesichert wird um hier auch in Zukunft eine öffentliche Erschließung ermöglichen zu können. Der Antragssteller kann dann an den Erschließungskosten beteiligt werden. Die Straße wird im ersten Schritt provisorisch durch den Antragssteller errichtet.
StR Hermann Bauer wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dem Bauherren die Errichtung von PV-Flächen auf dem Dach vorzuschreiben. Stadtbaumeister Binner erklärte, dass man die Vorgabe im B-Plan machen kann, der Antragsteller dies aber auch vor hat.
StR Florian Anzeneder verwies auf die immissionsschutzrechtlichen Belange der angrenzenden Siedlung und einer zukünftigen Wohnbebauung, diese müssen laut Herrn Binner im Verfahren geprüft werden.
Beschluss
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Veldener Straße Erweiterung“ mit der Gebietsart „GE“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 27“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 302/0, 302/1, 305/166, 305/167 und 305/168, alle Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Fläche von 14.963 m².
Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.
Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr