B 15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.05.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadtratsmitglieder haben die Stellungnahme des Landkreises Landshut im Raumordnungsverfahren erhalten (Beschlüsse des Kreisausschusses vom 08.05.2017).

Zur B 15 neu hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.11.2013 Stellung genommen. Die Notwendigkeit der Ertüchtigung der B 299 wurde der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, gemäß dem Auftrag des Stadtrates vom 09.03.2015 mitgeteilt. Die Oberste Baubehörde hat im Schreiben vom 09.09.2015 dazu mitgeteilt, dass ein Gesamtkonzept zum Ausbau der B 299 zwischen Landshut und Vilsbiburg erarbeitet wird, wenn die Ergebnisse des Dialogforums zur Ost-Süd-Umfahrung Landshut vorliegen. Das seinerzeitige gemeinsame Schreiben der Stadt Vilsbiburg und des Marktes Geisenhausen und die Antwort der Obersten Baubehörde liegen bei.

Der Beirat ist in der Sitzung am 10.05.2017 deshalb zu dem Ergebnis gekommen dem Stadtrat zu empfehlen, dass seitens der Stadt eine Stellungnahme im zurzeit laufenden Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Haider stellte klar, dass das laufende Raumordungsverfahren die Stadt Vilsbiburg im Moment nicht betrifft.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gibt im laufenden Raumordnungsverfahren zur B 15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut, keine Stellungnahme ab.
Auf den notwendigen Ausbau der B 299 zwischen Landshut und Vilsbiburg wird in einem Schreiben an die Regierung von Niederbayern nochmals hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2017 15:01 Uhr