Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Garage - Am Hölzl 3, FlNr. 545/28, Gem. Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Beantragt im Rahmen des Bauantrages ist die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe und der Baugrenze der Garage.

Das Baugebiet Grub Süd bedarf auf Grund der Verhältnisse einer ordentlichen Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes mit einem Geländeaufmaß durch den Planer. Die dem Baugebiet zugrunde gelegte Wandhöhe ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 6m definiert. Diese ist talseitig zu messen anhand der natürlichen Geländehöhe. Im Bebauungsplan wurde kein einzelner Höhenbezugspunkt definiert, wie es bei neueren Bebauungsplänen der Fall ist. Zwar wurde das natürliche Gelände in den Parzellen selbst nicht merklich verändert, aber teilweise wurde die Straße „ins Gelände“ gesetzt. Dadurch entsteht bei Einzelfällen eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe.

Die Einhaltung der Wandhöhe kann bei entsprechender Planung des Gebäudes in die jeweiligen Gegebenheiten zwar gewährleistet werden, aber wird das „Hinabfahren“ ins Grundstück nicht gewünscht. Das Gebäude könnte weiter „eingegraben“ werden.

Die Verwaltung hat sich hier intern abgesprochen und ist der Meinung, dass in zu prüfenden Einzelfällen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und der städtebaulichen Grundzüge auch geringe Überschreitungen der Wandhöhe zugelassen werden können.

Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann hier einer Überschreitung der Wandhöhe von max. 0,90m zugestimmt werden. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sind auch  nicht zu erwarten. Das natürliche Gelände fällt im Bereich der Zufahrt bis zur Wandhöhe talseitig um 1,47m – 1,90m ab und die Straße steigt an der Grundstücksgrenze stark an (1,74m). Ursprünglich wurde eine Überschreitung um 1,74m beantragt. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn und den Planern wurden das Gebäude und die Garage weiter ins Grundstück gesetzt, wodurch sich noch eine Überschreitung der Wandhöhe des Gebäudes von max. 0,90m ergibt.

Das Vorhaben bedarf auch einer Abweichung von den Abstandsflächen der Garage. Die mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze ist um 1,43m (4,43m statt 3,0m) überschritten. Hierüber entscheidet aber das Landratsamt Landshut unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange.

Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung ist ebenfalls geplant. Eine Befreiung ist hierfür ebenfalls erforderlich (Bebauungsplan: naturrot). Ein Grundsatzbeschluss in dem einer anthrazitfarbenen Eindeckung zugestimmt wurde ist vorhanden (19.05.2020).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen zu der Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe (6,90m statt 6,0m) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 09:12 Uhr