Seit Dezember 2020 wird die Anmeldung für die Vilsbiburger Kinderbetreuungseinrichtungen online abgewickelt. Da die Anmeldung in der Benutzungsordnung festgeschrieben ist, muss diese überarbeitet werden. Dabei wurden weitere Punkte mit aufgenommen.
Geändert oder erweitert wurden folgende Punkte:
Punkt 2 Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt online über eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung unter www.buergerserviceportal.de/bayern/vilsbiburg
Der Nachweis über die Masernimpfung, eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation ist vorzulegen.
Punkt 13 Besuchsgeld, Essensgeld: Die wöchentliche Buchungszeit von 10 bis 15 Stunden kann nur im Kinderhort gebucht werden.
Das Besuchsgeld ist auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen.
Muss aufgrund eines begründeten, nicht vom Träger zu verantwortenden Ausnahmefalls die Buchungszeit gekürzt oder die Einrichtung geschlossen werden, so ist für Schäden, die hierdurch nicht grob fahrlässig verursacht werden, ein Regressanspruch ausgeschlossen.
Im Fall der Schließung der Einrichtung oder von Teilbereichen der Einrichtung bestehen keine Ersatzansprüche gegen den Träger.
Die geplanten Schließzeiten (siehe Ferienplan der Einrichtungen) sowie Schließungen von weniger als einem Monat führen nicht zur Minderung oder zum Wegfall der Gebühr.