Durchfahrtsverbot Stadtplatz - Grundsatzentscheidung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 10.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die probeweise Sperrung der Durchfahrt auf dem Stadtplatz wurde durch einen interfraktionellen Antrag am 15.02.2018 gestellt. Hierzu wurden Stellungnahmen vom LRA Landshut (Aufsichtsbehörde) und der Polizei Vilsbiburg eingeholt. Ferner hat der Förder- und Werbeverein Vilsbiburg, Herr Pfeiffer vom gleichnamigen Geschäft und ein Anwohner eine Stellungnahme abgegeben.
Das LRA Landshut weist die Stadt Vilsbiburg darauf hin, dass eine Sperrung der Ortsstraße „Stadtplatz“ für den Durchgangsverkehr aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Diese Auffassung vertritt auch die Polizei Vilsbiburg. Sollte das Durchfahrtsverbot weiterverfolgt werden, müsste eine straßenrechtliche Widmung des Stadtplatzes (jetzt Ortsstraße) in einen beschränkt öffentlichen Weg (Parkplatz, weil nur noch geparkt werden kann) geändert werden.
In der ASM-Sitzung vom 26.02.2024 erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle in Zusammenhang mit dem Antrag der bul/ Die Grünen-Fraktion, dass auch die in Zukunft vorgesehene Sperrung der Abfahrt Löchl eine Auswirkung haben wird. Bei einer Sperrung in der Mitte des Parkplatzes ist nach Auskunft von Tiefbauleiter Andreas Maier ein Wendehammer notwendig, welcher zusätzliche Parkplätze entfallen lässt. Eine Verlagerung des Verkehrs in den Pfarrbrückenweg wurde als logische Konsequenz angesehen.
Man war sich im Gremium einig, einen Test der Sperrung durchzuführen, wofür noch kein Gutachten notwendig ist.
Die Verwaltung wurde beauftragt für die nächste Ausschusssitzung zwei Entscheidungsmöglichkeiten vorzubereiten:
Variante 1: Eine komplette Sperrung des Stadtplatzes am Wochenende
Variante 2: Eine Sperrung in der Mitte des Stadtplatzes mit Wendemöglichkeiten
Die Verwaltung gibt im Hinblick auf die anstehende Bebauung auf dem Parkplatz Haslbeck und Färberanger und die dadurch wegfallenden Stellplätze zu bedenken, ob auf dem Stadtplatz eine Durchfahrtssperre in der Mitte mit Wendemöglichkeit oder die Sperrung am Wochenende noch angestrebt wird. Bei einer Sperrung in der Mitte des Stadtplatzes fallen Stellplätze weg, weil dann aus jeder Fahrtrichtung Wendemöglichkeiten geschaffen werden müssen. Ferner wird dadurch der Lieferverkehr für die Geschäfte, die zwischen dem Stadtturm und der Sperrung liegen, nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt.
Aufgrund der Baumaßnamen am Parkplatz Haslbeck ist die Durchfahrt vom Stadtplatz Richtung Löchl nicht mehr möglich.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und Tiefbauamtsleiter Andreas Maier stellten den Sachverhalt kurz vor und erklärten, dass für die vorgeschlagene Schaffung eines Durchfahrtsverbotes nach geltendem Recht eine Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Schließung des „Löchls“ nur noch eine Möglichkeit gibt die Vils zu überqueren.
Das Gremium war sich nach kurzer Diskussion einig, dass das Durchfahrtsverbot unter diesen Voraussetzungen nicht sinnvoll ist.
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt, dass das Durchfahrtsverbot für den Stadtplatz nicht weiterverfolgt wird, da es aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Antrag probeweise Sperrung Stadtplatz_Interfraktionell_19.02.2018 (.pdf)
Schreiben Hauser probew. Sperrung Stadtplatz_StR_12.03.2018 (.pdf)
Stellungnahme FWV probew. Sperrung Stadtplatz_StR_12.03.2018 (.pdf)
Stellungnahme LRA probew. Sperrung Stadtplatz_StR_12.03.2018 (.pdf)
Stellungnahme Pfeiffer probew. Sperrung Stadtplatz_StR_12.03.2018 (.pdf)
Stellungnahme Polizei porbew. Sperrung Stadtplatz_StR_12.03.2018 (.pdf)
Datenstand vom 24.02.2025 15:45 Uhr