Datum: 28.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 23.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 23.09.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Kulturhaus mit Veranstaltungssaal - Vorstellung des aktuellen Planstandes mit Kostenschätzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 04.10.2022 wurde die in Zusammenarbeit mit dem Büro Kirchmair und Meierhofer erstellte Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der räumlichen Anforderungen dem Stadtrat vorgestellt.
Zwischenzeitlich erfolgte mittels VgV-Verfahren die Auswahl und Beauftragung des Architekturbüros und der Fachplanungsbüros sowie der Projektsteuerung.
Das bestehende sog. Haslbeckgebäude (Stadtplatz 28) wurde durch die Planungsbeteiligten intensiv untersucht und die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen daraus abgeleitet.
In laufender Abstimmung mit der Verwaltung und Städtebauförderung hat das beauftragte Architekturbüro verschiedene Überlegungen angestellt und eine Vorentwurfsplanung erarbeitet. Auf Basis dieser Planung wurde unter Einbeziehung aller Planungsbeteiligten die Kostenschätzung ermittelt.
Die Förderfähigkeit der Planung und die dazu ermittelte Kostenschätzung wurde von der Städtebauförderung auf Plausibilität und Höhe der Förderung überprüft.
Anhand der aktuellen Planung wurde seitens der Städtebauförderung folgende Förderung in Aussicht gestellt:
Bestandsgebäude
Kostengruppen 300+400+500: voraussichtlich vollumfänglich förderfähig in Höhe der
ermittelten Kosten
Kostengruppen 600: lose Möblierung, nicht förderfähig
Kostengruppen 700: bis max. 23 % förderfähig
Fördersatz: derzeit 80 %
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Neubau
Kostengruppen 300+400+500: voraussichtlich vollumfänglich förderfähig in Höhe der
ermittelten Kosten
Kostengruppen 600: lose Möblierung, nicht förderfähig
Kostengruppen 700: bis max. 18 % förderfähig
Fördersatz: derzeit 80 %
Die genauen Fördersätze können erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens ermittelt werden.
Folgende Zeitschiene wird aktuell angestrebt
2024: Entwurfsplanung und Erstellung des Deckblattes für den Bebauungsplan
2025: Einreichung der Genehmigungsunterlagen
Einreichung der Förderanträge
Werkplanung
EU-Ausschreibung der Rohbaugewerke
Baubeginn: Ende 2025
Bauzeit Bestand: ca. 2,5 Jahre
Bauzeit Neubau: ca. 2 Jahre
Die Planung präsentiert die Architektengemeinschaft Birnkammer Mahlknecht Herrle Architekten. Die Vorstellung der Kostenschätzung erfolgt durch den Projektsteuerer, Herrn Feil.
An der Sitzung wird Herr Bachmeier als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 34 (Städtebauförderung), teilnehmen und kann Fragen zur Förderung beantworten.
Die Ergebnisse der Planung sind in der beiliegenden Präsentation zusammengefasst.
Diskussionsverlauf
Die Architekten Stephan Birnkammer und Lukas Mahlknecht haben die Planung ausführlich vorgestellt. Im Detail wurde die Trennung der Baukörper Musikschule und Veranstaltungssaal im Hinblick auf die Einsparungen beim Brandschutz und der Belichtung durch den entstehenden Innenhof erörtert. Die beiden Baukörper sind durch einen überdachten Gang zu erreichen. Nach dem aktuellen Planungsstand umfasst der Saal eine Größe von 392 Sitzplätzen.
Projektsteuerer Marc Feil erörterte die Vorkostenschätzung und die Fördersummen. Kevin Bachmeier von der Regierung von Niederbayern war ebenfalls anwesend und schilderte den Sachverhalt zur Förderung. Die Regierung hat die vorgetragenen Gesamtkosten im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um eine pragmatische und gute Planung handelt, es ist keine Luxusplanung erkennbar. Eine Luxusplanung würde auch nicht gefördert werden bzw. wäre dann eine Deckelung der förderfähigen Kosten möglich. Die vorgestellten Kosten werden nach dem aktuellen Stand von der Regierung akzeptiert. Herr Bachmeier erklärte, dass die Kostengruppe 600 nicht förderfähig ist, hier gibt es aber möglicherweise andere Fördertöpfe. Herr Bachmeier erklärte, dass nach aktuellem Stand auch eine Förderzusage von 80 % (Aufstockung um 20 % durch den Struktur- und Härtefonds nach den Städtebauförderpunkten für die Stadt Vilsbiburg) für den Neubau des Veranstaltungsaals möglich ist, dies kann sich aber zukünftig ändern, somit wäre eine schnelle Umsetzung der Maßnahme dringend zu empfehlen. Die Regierung von Niederbayern hat für das Projekt vorsorglich schon Gelder angemeldet.
Auf die Frage von StRin Veronika Ritt nach einer Klimaanlage erklärte Herr Feil, dass aktuell nur eine Nachtkühlung und ausreichende Beschattung vorgesehen ist. Eine Klimaanlage würde auch nicht gefördert werden. In diesem Zusammenhang verwies StR Wolfgang Schwimmer auf das Hitzeschutzkonzept. Andere Städte habe in ihren Liegenschaften bereits Klimaanlagen eingebaut, was nicht als Luxusplanung bezeichnet werden sollte. Projektsteuerer Marc Feil wird als Aufgabe mitnehmen, dass wegen der Kühlung des Gebäudes verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden.
StRin Angelika Stumpf fragte, ob bei der aktuell geplanten Dachkonstruktion auch eine PV-Anlage möglich wäre. StR Wolfgang Schwimmer sagte dazu, dass eine PV-Anlage auch gebäudeintegriert ausgeführt werden kann.
StR Florian Anzeneder bedankte sich für die fundierte Planung und fragte, wie sicher die Sanierung des Bestandsgebäudes ist und ob ausgeschlossen werden kann, dass noch unvorhergesehen Schwierigkeiten auftreten. Stephan Birnkammer erklärte, man hat bereits ein sehr gutes Wissen wie sich der Bestand präsentiert. Es kann aber immer wieder zu Überraschungen kommen, aber das Gebäude wird als gut sanierbar eingeschätzt.
In der anschließenden Diskussion um die architektonische Gestaltung des Gebäudes wollte StR Schwimmer wissen, ob diese nach dem heutigen Beschluss noch geändert werden kann. Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte dazu, dass der vorgestellte Baukörper dann die Grundlage für die weitere Planung darstellt. Die beiden Architekten Birnkammer und Mahlknecht erklärten, dass zum Beispiel die Gestaltungselemente der Fassade noch nicht feststehen und man hier noch Gestaltungsmöglichkeiten habe. Die Fassade ist aktuell ein Vorschlag, kann aber noch diskutiert werden. Der Saal muss sich aber darstellen. Bei der Gebäudeform wurde viel Wert auf die Akustik im Saal gelegt. Man war sich einig, ein Gebäude zu errichten, das auch in Zukunft noch ansehnlich ist.
Im Hinblick auf den Kostenanteil der Stadt zwischen 3,7 und möglicherweise 5,2 Mio. € erklärte StR Josef Sterr, dass es durch die hohen Fördersummen eine einmalige Gelegenheit ist, solch ein Gebäude in Vilsbiburg zu realisieren. Auf die Frage nach den Energieeffizientsstandards erklärte Herr Mahlknecht, dass bei der Sanierung des Gebäudes ein hoher Wert schwierig zu erreichen sein wird. Der Neubau könnte hingegen effizient gestaltet werden. Man wird in den weiteren Planungen darlegen, welcher Standard welche Kosten verursacht.
StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf den Saal im Dachgeschoss der neuen Musikschule, dieser könnte eventuell entfallen, da dieser sehr teuer und niedrig werden wird. Stephan Birnkammer verwies darauf, dass die Balken sich zwar auf einer Höhe von 2,48 m befinden, durch die Offenheit nach oben aber der Saal eine ganz andere Wirkung entfaltet, wenn man im Raum ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung mit Kostenschätzung als Grundlage für die weiteren Planungsschritte freizugeben.
Im Rahmen der vertiefenden Planung ist auf wirtschaftliche Lösungen ein hoher Stellenwert zu legen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 18.10.24_Präsentation_Vorkostenschätzung neu_StR 20241028.pdf
Download Bild Visualisierung_Kulturhaus mit Veranstaltungssaal_ StR 20241028.pdf
Download VIB_241028 Präsentation Stadtrat kl.pdf
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3. Verkehrliche Bewertung der Anbindung des Ortsteiles Achldorf an die B 299 - Vorstellung durch Büro gevas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg plant die Erweiterung des Baugebiets Achldorf um einen zweiten Bauabschnitt. Im Rahmen der Planungen haben die Anwohner deutlich gemacht, dass die verkehrliche Anbindung des Ortsteils Achldorf an die B 299 im Vorfeld verbessert werden muss, da die Verkehrssituation aktuell schon ausgereizt ist.
In der Sitzung wird Herr Kunz die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorstellen.
Diskussionsverlauf
Die Untersuchung des Planungsbüros zeigt entgegen der Aussage des Staatlichen Bauamtes, dass die schlechte Verkehrsqualität nicht durch das Vorhaben verursacht wird. Die eingeschränkte Verkehrsqualität tritt wie bereits beschrieben sowohl mit der Erweiterung des Baugebiets als auch ohne diese Erweiterung auf.
Da das StBA einen Kreisverkehr nicht mittragen wird, ist eine Lichtsignalanlage als Alternative zu prüfen. Auf die Frage nach den Kosten für eine Lichtsignalanlage erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass das StBA aktuell keine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt hat. Nach Aussage des StBA liegen die Kosten für eine Lichtsignalanlage bei einem Vergleichsobjekt bei 250.000,00 €. StRin Pollner ergänzte, dass es nicht erklärbar ist, dass auf der B299 kein Kreisverkehr möglich wäre, auf der B388 Höhe Velden aber es gleich zwei Kreisverkehre gibt.
StRin Doris Pollner verwies auf die Möglichkeit von Achldorf über Thalham nach Vilsbiburg zu fahren. Hier erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass sich die Anwohner von Thalham jetzt bereits über das hohe Verkehrsaufkommen beschweren.
Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass das StBA aktuell die Ausfahrt aus der Veldener Straße als Priorität für Veränderungen sieht, da hier ein Unfallschwerpunkt besteht. Man war sich aber im Gremium einig, mit dem StBA weiterhin Gespräche um eine Verbesserung der Verkehrssituation zu führen.
Dokumente
Download 241028_Ergebnispräsentation_VIB-Achl1_kurz.pdf
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4. Anpassung des Kriterienkataloges für Freiflächen-PV-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
Dokumente
Download Kriterienkatalog-Freiflächen-PV_Anpassung 24_2024-10-28.pdf
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5. Fortschreibung Projektliste, Stand 18.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
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6. Erlass einer neuen Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung - Änderung Anleinpflicht Stadtbad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Bürgern, soll die Anleinpflicht für Hunde am Stadtbadparkplatz jeweils nach der Badesaison (April bis einschließlich September) nicht mehr gelten. Der Bereich ist ein beliebter Weg zum Hundespaziergang. Die Lockerung soll dazu dienen den Hunden zusätzliche Freilaufmöglichkeiten zu ermöglichen, wenn das Stadtbad geschlossen ist. Dazu ist die Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg neu zu beschließen. Die Änderungen wurden gelb markiert.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg vom 21.11.2022 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Entwurf Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Vilsbiburg_Stadt Vilsbiburg_20241008.pdf
Download Übersicht Anleinpflicht Vilsbiburg mit Ortsteile_Stadt Vilsbiburg_20230215.pdf
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7. Grundsteuerreform - Hebesätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Verfassungswidrigkeit der alten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, den Einheitswerten, festgesellt.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die die Wertverhältnisse von 1964 (alte Bundesländer) bzw. von 1935 (neue Bundesländer) zugrunde legen.
Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kam es zu einer gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlung, die mit den rechtlichen Grundlagen der Grundsteuer nicht mehr zu vereinbaren ist.
Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen wurde eine neue gesetzliche Regelung geschaffen.
Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) wurde am 26. November 2019 erlassen.
Grundsätzlich wurde eine 5-jährige Übergangsfrist gebilligt, in der die Reform vom Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Bis zum 31. Dezember 2024 wird somit die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch nach den bisherigen Vorschriften ermittelt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Basis festgesetzt werden.
Bayern hat sich bei der Grundsteuer B für das wertunabhängige Flächenmodell entschieden. Das bedeutet, dass künftig nur noch die Flächen des Grundstücks und der Gebäude sowie deren Nutzung maßgeblich sind (Äquivalenzprinzip).
Die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wird in allen Bundesländern - wie auch bisher - die Aufteilung anhand pauschalierter Ertragswerte berechnet.
Der vom Finanzamt festgesetzte neue Messbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune vervielfältigt, somit ergibt sich die zu leistende Steuer. Die Hebesatzautonomie obliegt per Grundgesetz den Kommunen.
Bisher liegen der Stadt Vilsbiburg rund 81 % neuer Messbetragsbescheide vor. Weiter wird von einer Vielzahl von Änderungsanträgen im Jahr 2025 ausgegangen, da hier auch bereits die ersten Bescheide diesbezüglich eingehen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, vorerst keine Änderungen der Hebesätze vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerin Nadine Eggl erklärte, dass aktuell nicht verlässlich abgeschätzt werden kann, wie sich die Grundsteuereinnahmen entwickeln werden. Es kann aber eine Mehrbelastung bei einzelnen Bürgern nicht ausgeschlossen werden.
Man war sich im Gremium einig, nach einem Jahr die Hebesätze nochmals zu überprüfen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Grundsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B) für das kommende Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 350 % zu belassen. Die im Entwurf vorgelegte Hebesatzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Hebesatzsatzung.pdf
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8. Gewerbegebiete Baumgarten und Rieder im Feld - Fertigstellung Deckenbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
In den Gewerbegebieten Baumgartenstraße und Rieder im Feld sollen noch die Asphaltdeckschichten aufgebracht werden. Im Gewerbegebiet Rieder im Feld soll gleichzeitig der Geh- und Radweg asphaltiert werden.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.07.2024 wurde bereits über die geplante Maßnahme informiert.
Da die Asphaltbaufirmen derzeit Kapazitäten frei haben und eine zeitnahe Ausführung in 2024 möglich ist, wurden in einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A, Angebote zur Fertigstellung der bituminösen Deckschichten in den Gewerbegebieten Baumgartenstraße und Rieder im Feld eingeholt.
Die Vergabeunterlagen wurden an 6 Firmen versandt.
Zur Submission am 16.10.2024 lagen dem Bauamt 4 Angebote vor.
Nach der Angebotseröffnung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1 Firma Fahrner, Mallersdorf-Pfaffenberg 248.010,96 EUR brutto
Das Ingenieurbüro Sehlhoff prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 215.811,26 EUR brutto.
Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltjahr 2024 eingestellt.
Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten: frühestens 28.10.2024
Fertigstellung der Leistung: spätestens 22.11.2024
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr plädierte dafür, den Gehweg auf Höhe des Sägewerks Wackerbauer in der Frontenhausener Straße in diesem Zuge zu schließen und die Kosten an den Straßenbaulastträger zu verrechnen. StR Gerhard Binner erklärte, dass der Straßenbaulastträger bereits zur Schließung des Gehwegs aufgefordert wurde.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt für die Fertigstellung der Deckschichten in den Gewerbegebieten Baumgartenstraße und Rieder im Feld die Firma Fahrner auf Grund ihres durch das Ingenieurbüro Sehlhoff geprüften Angebotes in Höhe von 248.010,96 EUR brutto, vom 16.10.2024, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg 2023; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 06.05.2024 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem endgültigen Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 40.358.939,57 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 24.236.201,26 EUR
Gesamthaushalt: 64.595.140,83 EUR
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 6.560.436,22 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 16,26 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 8.498.213,73 EUR
Schuldenstand am 31.12.2023: 6.545.540,00 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2023: 10.439.617,83 EUR
Die Jahresrechnung 2023 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 11.09.2024 und 12.09.2024 statt. Den Prüfbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2023 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2023 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg 2023; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 10.06.2024 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 210.743,10 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 47.289,78 EUR
Gesamthaushalt: 258.032,88 EUR
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 37.325,28 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 17,71 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 42.051,09 EUR
Schuldenstand am 31.12.2023: 316.013,77 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2023: 1.132.719,42 EUR
Die Jahresrechnung 2023 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 11.09.2024 und 12.09.2024 statt.
Der Prüfbericht wird durch den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Herrn Stadtrat Josef Samhuber selbst vorgetragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2023 für die Heilig-Geist-Stiftung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2023 festgestellt (Art.102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Bericht über den Fokusabend "Innenstadtwohnraum" und die städtische Förderfibel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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|
11.1 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtet über den Fokusabend „Innenstadtwohnraum“. Dazu wurden alle Immobilieneigentümer im Innenstadtbereich eingeladen.
Der Abend hatte folgende Inhalte:
- Informationen über einige Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten der vergangenen Jahre durch das Büro für Innenstadtmanagement, das Regionalmanagement und die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle
- Informationen durch Energieberater über Fördermöglichkeiten im Hinblick auf Sanierungen und Instandsetzungsmaßnahmen von Immobilien
- Informationen durch Bankberater über Finanzierungsmöglichkeiten
- Vorstellung der „Förderfibel“, in der aktuelle Förderprogramme des Bundes, des Landes und der Kommunen mit den wichtigsten Hinweisen und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sind
- Anschließender gemeinsamer Austausch
Im Gremium wurde die Förderfibel an alle Stadträte verteilt.
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11.2. Spielplatz am Braunsberger Weg - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
StR Florian Anzeneder berichtet, dass er von einem jungen Mitbürger darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Tore des Spielplatzes am Braunsberger Weg keine Netze haben. Die Netze sollten bitte eingebaut werden.
Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte eine Lösung zu.
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11.3. Parkverbot im Kurvenbereich des Stadthallenparkplatzes - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
StR Florian Anzender regte an, das Parkverbot im Kurvenbereich des Stadthallenparkplatzes wieder besser zu überwachen.
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11.4. Kostenaufstellung für die Grüne Mitte im BG Burger Feld - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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11.4 |
Sachverhalt
StR Florian Anzender erklärte, dass in der Stadtratssitzung am 20.11.2023 die CSU-Fraktion um eine Kostenaufstellung für die Grüne Mitte im BG Burger Feld gebeten hat. Diese wurde bis jetzt nicht vorgelegt.
Stadtbaumeister Gerhard Binner bittet um Entschuldigung und sagte, dass die Kostenaufstellung umgehend nachgereicht wird.
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11.5. Sanierung der Bäder im Heilig-Geist-Wohnstift - Anfrage StRin Pollner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
StR Doris Pollner erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Sanierung der Bäder im Heilig-Geist-Wohnstift.
Stadtkämmerin Nadine Eggl erklärte, dass man aktuell Gespräche über Fördermöglichkeiten führt. Dafür ist aber eine vollständige Planung notwendig, welche gerade erarbeitet wird.
StR Josef Sterr sagte, dass auch Bäder außerhalb des festgelegten Turnus saniert werden sollten, wenn die Bewohner sich damit einverstanden zeigen.
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11.6. Grundsteuer - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
Ein Bürger kritisierte die Entscheidung zu den Grundsteuerhebesätzen. Durch den neuen Festsetzungsbescheid habe er Mehrkosten zu tragen.
Dem Bürger wurde versucht zu vermitteln, dass sollte der Bescheid nicht in Ordnung sein, er sich an das Finanzamt wenden muss.
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11.7. Informationen über den Wasserschaden im Kindergarten St. Martin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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28.10.2024
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ö
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informativ
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11.7 |
Sachverhalt
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer berichtete, dass im Kindergarten St. Martin ein Wasserschaden festgestellt wurde. Die Baufachleute der Stadtverwaltung sowie externe Sachverständige und Firmen arbeiten gerade daran, das Problem zu lokalisieren.
Die Behebung des Schadens und die Trocknung des Gebäudes wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Währenddessen ist ein kindgerechter Ablauf im Kindergartengebäude leider nicht möglich. Sämtliche beteiligten Behörden wurden umgehend informiert und eingebunden.
Um weiterhin einen geregelten Kindergartenbetrieb anbieten zu können, wird der Kindergarten am 7. und 8. November in das St. Johanneshaus in der Frontenhausener Straße 17 umziehen.
Dort war bis zum Frühjahr im ersten Stock ein Kindergarten untergebracht. Diese Räume können jetzt vorübergehend für den Kindergarten St. Martin genutzt werden.
Ab 11. November kann der Kindergartenbetrieb dann ganz normal im Johanneshaus stattfinden.
Die Eltern werden umgehend per Elternbrief informiert.
Aktuell gibt es noch keine neue Erkenntnisse zum Wasserschaden.
Datenstand vom 06.11.2024 11:03 Uhr