Buswartehäuschen in der Gemeinde - Weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 12.03.2024 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag einer Bürgerin für ein neues Buswartehäuschen in Gundihausen verlesen. 
Es wurde mittlerweile mit der Regierung Kontakt aufgenommen, ob es entsprechende Fördermöglichkeiten gibt. Wettergeschützte Haltestellen an öffentlichen Linien können nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Für Haltestellen, die ausschließlich dem Schülerverkehr dienen, kommt eine Förderung nach Art. 10a FAG in Frage.
In dem vorliegenden Fall in Gundihausen handelt es sich um eine öffentliche Linie, sodass eine Förderantragsstellung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz möglich ist. Eine Förderhöhe konnte nicht gesagt werden. Dies müsste im Antragsverfahren geprüft werden. Es sollte in jedem Fall ein Antrag gestellt werden. Nach der Förderzusage kann mit der Umsetzung begonnen werden. Als Anlage sind Beispiele von Wartehallen beigefügt. Es stellt sich auch die Frage, welches Material für die Wartehäuschen verwendet werden soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Regierung ein Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt werden soll. Für die Kostenschätzung sollen Angebote für Buswartehäuschen in Glas eingeholt werden. Die Anträge sollten wir Gundihausen und Vilsheim gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2024 08:18 Uhr