Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je neun Wohneinheiten, Tiefgarage und zwei Nebengebäuden für Fahrräder auf Flurstücken Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 19, Gundihausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 12.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gundihausen – Am Hausacker“.

Das Vorhaben wurde dem Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 19.12.2023 im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage vorgestellt, wobei eine Zustimmung in einem späteren Verfahren in Aussicht gestellt werden konnte. Der damals vorgelegte Planentwurf wird nun zur Baugenehmigung eingereicht.

Geplant ist der Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je neun Wohneinheiten, die durch ein gemeinsames Treppenhaus mit Aufzugsschacht verbunden werden. Im Kellergeschoss sind die beiden Baukörper ebenfalls miteinander verbunden, wobei die Unterkellerung von Haus 1 Abstell- und Technikräume beinhaltet, während sich unter Haus 2 eine Tiefgarage mit jeweils einem Stellplatz pro Wohneinheit befindet. Die restlichen nach der Bebauungsplanfestsetzung Punkt 5.1 erforderlichen Stellplätze (2 Stellplätze je Wohneinheit über 60 m²) werden oberirdisch auf den Baugrundstücken nachgewiesen.

Für folgende Bebauungsplanfestsetzungen werden Befreiungen beantragt:
  • Überschreitungen der planlich festgesetzten Baugrenzen für Hauptgebäude um 147 m² durch gemeinsames Treppenhaus und Tiefgarage (davon 91 m² unterirdisch) und 20 m² bei den Nebenanlagen
  • Abstufung der Dachhaut im Bereich der Laubengänge der Hauptgebäude zur freien Sichtgestaltung anstatt nach Punkt 4.1 „durchlaufend ohne Abstufung“
  • Überschreitung der in Punkt 2.4 festgesetzten Traufwandhöhe von 7,50 m im Bereich der abgestuften Laubengänge um 0,62 m
  • Überschreitung der nach Punkt 4.1 zulässigen Längen für Gauben und Zwerchgiebel von maximal 1/3 der Trauflänge (25,39 m x 1/3 = max. 8,46) um 6,08 m

Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung samt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gundihausen – Am Hausacker“ das gemeindlich Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Oberpriller erscheint zur Sitzung. (19:15 Uhr)

Datenstand vom 04.04.2024 08:18 Uhr