Anträge auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern auf Flurstück Nr. 119/7, Gemarkung Vilsheim, Fichtenweg 11, Vilsheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 12.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonnensiedlung“

Geplant ist der Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Doppelgaragen.

Laut Bebauungsplan ist auf der Bauparzelle nur eine Einzelhausbebauung zulässig. Wegen den Abstandsflächen zu einer nicht mehr existenten Hochspannungsleitung ist das Baufenster auf dem 1.150 m großen Baugrundstück relativ klein. Mit Vorbescheid vom 15.05.2023 wurde vom Landratsamt bereits eine abweichende Bebauung mit zwei einzelnen Wohngebäuden für zulässig erklärt.

Entgegen der Festsetzung Punkt 0.6.8 des Bebauungsplanes, welche nur Satteldächer zulässt, werden als Dachform Walmdächer gewählt, wofür Befreiungen beantragt werden, die mit der zusätzlichen Gewinnung von Dachflächen für Solarthermie bzw. Photovoltaik begründet werden, da die Gebäude im KfW 40 Standard bzw. Passivhausstandard geplant sind.

Die Nachbarzustimmungen sind vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung samt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sonnensiedlung“ das gemeindlich Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2024 08:18 Uhr