BBP WA-Klostermeierhof - Abwägungsbeschluss Regierung v. Niederbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 6.7

Sachverhalt

Voraussetzungen für die weitere Entwicklung im Plangebiet
Die Gemeinde Vilsheim beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klostermeierhof“. Da-mit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt mit Deckblatt Nr. 16 im Parallelverfahren. 
Hierzu hat die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 15.11.2022 erstmals Stellung genommen. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.

Beschluss

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 14:02 Uhr