Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 472/14 und 472/15, Gemarkung Gundihausen, Wirtsanger 18 und 20, Gundihausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Der neuerliche Planentwurf wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 28.11.2023 vorgestellt, wobei eine Zustimmung zunächst nicht in Aussicht gestellt werden konnte. 

Im nun vorliegenden abgeänderten Entwurf wurde auf die kritisierte seitliche Abmauerung von Terrassen und Balkonen verzichtet.

Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben bestehen, für die in einem späteren Baugenehmigungsverfahren jeweils Befreiungen zu beantragen sind:
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge von Gauben und Zwerchgiebel mit 14,54 m um 6,10 m; laut Bebauungsplan maximal ein Drittel der Trauflänge zulässig
  • Überschreitung der Baugrenzen für Nebengebäude, Stellplätze und Zufahrten um 19 m²
  • Überschreitung der Baugrenzen im Bereich des Hauses 2 mit Tiefgarage um 147 m²
  • Überschreitung der Traufwandhöhe im Bereich der Laubengänge, durch Abstufung des Daches um 0,62 m; laut Bebauungsplan maximale Wandhöhe 7,50 m und Abstufung der Dachflächen nicht zulässig

Beschluss

Zur vorgelegten Entwurfsplanung kann der Gemeinderat in einem späteren Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 08:24 Uhr