Frühzeitige Beteiligung BP Kemoden - Ost - Abwägungsbeschluss Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 18.03.2025 ö 6.2

Sachverhalt

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut vom 08.07.2024

Bei allen Baumaßnahmen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass abgeschobener Oberboden gemäß den Vorgaben der Bundesbodenschutz-VO so zu sichern ist, dass er jederzeit zu landwirtschaftlichen Kulturzwecken wiederverwendet werden kann (Ausbau und Lagerung in trockenem Zustand getrennt nach Krume und Oberboden). Aus der Sicht des Bodenschutzes sollte eine Deponierung fruchtbaren Ackerbodens möglichst vermieden werden. Hinweise zur sachgerechten Verwertung von Bodenmaterial gibt die DIN 19731.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt:
Die Hinweise zum Umgang des Oberbodens werden unter Ziffer 4.4 Gelände/Topographie/ Bodenverhältnisse in der Begründung aufgenommen sowie im Plan unter Hinweise durch Text bei Ziffer 3 Bodenschutz – Schutz des Oberbodens werden fehlende Angaben redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 11:55 Uhr