Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist vorgesehen, dass im Bereich des nordöstlichen Stadtgebietes auch künftig eine Erweiterung des Ortes mit Wohnbauflächen stattfinden kann. Aus dem Flächennutzungsplan, der die erwünschte und erwartete Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes darstellt, kann die Gemeinde auf dieser Grundlage einzelne Teile herausgreifen und verbindliche Festsetzungen treffen.
Auf dieser Basis kann und soll nun ein weiteres Baugebiet im Vöhringer Nordosten entstehen, ein Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ soll aufgestellt werden.
Die Stadt Vöhringen befürwortet ein moderates Wachstum, kann derzeit aber weder ortsansässigen noch zuzugswilligen Bürgern Baugrundstücke in ausreichender Zahl anbieten.
Als Wohnstandort im Großraum Ulm hat sich Vöhringen einen guten Namen erworben. Eine deutliche Nachfrage nach Wohnbauflächen jeglicher Art ist bei der Verwaltung registriert.
Der Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes liegt nordöstlich des Berliner Rings. Er bildet die zukünftige östliche Stadtgrenze ab und ist ein weiterer Schritt zur Erweiterung Vöhringens in Richtung Norden.
Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 12.000 m².
Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet im Sinn der Baunutzungsverordnung.
Das Baugebiet soll städtebaulich von der verdichteten Bebauung mit bis zu 4 Geschoßen im Baugebiet „Vöhringen Nord-Ost II“ an die Ortsgrenze hinleiten. Gleichzeitig soll dem Ziel der Bayerischen Landesregierung, durch zeitgemäßen Zuschnitt der Grundstücke mit Blick auf ein ressourcenschonendes und flächeneffizientes Bauen den sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden sicher zu stellen, gefolgt werden. Potenziale für die Natur und den Klimaschutz sind sinnvoll zu nutzen.
Im westlichen Teil des Areals soll Geschoßwohnungsbau zugelassen werden. Entlang des Berliner Ringes könnten dabei eventuell bis zu 4 Stockwerke zulässig sein, wobei das oberste Geschoß nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung ein Staffelgeschoß sein oder im Dachgeschoß liegen muss. Nach Osten müßte sich die Bebauung in der Geschoßigkeit nach unten staffeln. Die Wohnformen müssen sukzessive auflockern. Während im Quartierskern Doppel- und Kettenhäuser vorstellbar sind und diese eventuell auch bis zu 3 Geschoße (Staffelgeschoß oder im Dachgeschoß) zeigen dürfen, sind am Rand des Geltungsbereiches nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Geschoßen vorgesehen. Grundstücksgrößen von voraussichtlich ca. 300 m² bis ca. 750 m² bilden die Grundlage für marktgerechte und derzeit nachgefragte Wohngebäude für Familien.
Das Baugebiet soll durch eine Ringstraße mit dem Ausbaugrad einer Anliegerstraße erschlossen werden. Straße, wie auch Medienerschließung sollen durch den Grundstückseigentümer nach den Vorgaben der Stadt Vöhringen erschlossen werden. Unter anderem zur Regelung der Ausführung soll zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der vor der Satzungsfassung des Bebauungsplanes zu ratifizieren ist. Nach Fertigstellung der Erschließung soll der komplette Straßenraum der Stadt Vöhringen übereignet und gewidmet werden.
Eine entsprechende Aufstellung eines Bebauungsplanes würde aufgrund der Abweichung vom Flächennutzungsplan insbesondere im südöstlichen Bereich wohl eine „kleine“ Änderung des Flächennutzungsplanes voraussetzen.
Mit der Durchführung der planerischen Arbeiten zum Bauleitplanverfahren wurde das Architekturbüro Maslowski, Senden, durch den Grundstückseigentümer bereits beauftragt, wobei dies keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Stadtrates hat, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
Sofern sich der Stadtrat eine weitere bauliche Entwicklung im nordöstlichen Bereich vorstellen kann und sich auch grundsätzlich mit der vorgelegten Bebauung auch im Hinblick auf die dargestellte Baumasse und Baudichte einverstanden zeigen könnten, würde auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren konkret fortgeführt werden.