Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.10.2015 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2015 ö 2

Empfehlung

Der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes 2015 bis 2019 (Stand: 07.09.2015) der Stadt Vöhringen wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes vom Ingenieurbüro GbR (IBG), Heilsbronn, erstellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Gemeinden, Märkte und Städte im Freistaat für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten haben.


Um dabei das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.


So heißt es in Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wörtlich:

„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe
bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird
(technischer Hilfsdienst).
(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten
und zu unterhalten.“

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.

Hierfür sei es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, sei es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument sei die Feuerwehrbedarfsplanung.


Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.


Dies habe die Stadt Vöhringen, die Stadtverwaltung denn auch in die Wege geleitet, und der IBG, dem Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung, den Auftrag erteilt, bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes behilflich zu sein und den politisch Verantwortlichen, aber auch für die Führungskräfte der Feuerwehren eine fachlich tragfähige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.


Bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans werde, so Herrn Bürgermeister Janson weiter, die notwendige Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages definiert. Dies erfolge unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr selbst. Dabei werde sowohl die fahrzeugtechnische als auch die personelle Mindestausstattung der gemeindlichen Feuerwehren festgelegt.

In dem abschließenden Erörterungstermin vom 7. September 2015 mit den Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten unserer Wehren, mit dem Kreisbrandrat Dr. Schmidt, mit unserem Ordnungsamtsleiter Herrn Hennig, den stellvertretenden Bürgermeistern und Fraktionssitzungen sowie der IBG, vertreten durch Herrn Keller und Herrn Knobloch, sei der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes einvernehmlich erarbeitet worden. Dieser Entwurf sei auch heute Entscheidungsgrundlage für die Billigung durch das Stadtratsgremium.

Bei der sich daran anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass den örtlichen Wehren aufgrund der durchgeführten Bestandserhebung eine gute Ausstattung bescheinigt werden kann und der Feuerwehrbedarfsplan eine wichtige Grundlage und Orientierung für künftige Entscheidungen bildet. Lediglich bei der personellen Ausstattung bestehe teilweise noch ein Handlungsbedarf.

Nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson ist der Bedarfsplan als Richtschnur zu sehen, der bei eintretenden Änderungen auch entsprechend angepasst werden kann. Dabei sei zwischen der notwendigen Mindestausstattung und wünschenswerten Anschaffungen, die im Ermessen der Stadt Vöhringen liegen, zu unterscheiden.

Im Weiteren wird, wie auch schon in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses, noch einmal die Thematik „Feuerlöschfahrzeug LF 10 oder LF 20“ für die Feuerwehr Illerberg/Thal angesprochen. Während sich die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion der Aussage des Kreisbrandrates, Herrn Dr. Schmidt, anschließen, der ein LF 10 für Illerberg für ausreichend hält, regen die Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion an, zumindest die Option offen zu lassen, eine abschließende Entscheidung hierüber erst im Rahmen der Ausschreibung für dieses Fahrzeug zu treffen.

Herr Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass der Feuerwehrbedarfsplan diese Option immer offen lasse. Es könne auch der Fall sein, dass sich bis dahin die gegenwärtigen Förderrichtlinien wieder geändert haben.

Auf die Ausführungen eines Stadtratsmitglieds, dass derzeit das LF 20 genauso günstig wie das LF 10 angeboten wird, führt der Vertreter des Ingenieurbüros für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehr GbR, Herr Knobloch, aus, dass die Fahrzeughersteller mitunter günstige Angebote unterbreiten, damit sie ein Feuerwehrfahrzeug serienmäßig und damit kostengünstiger anfertigen können. Sobald allerdings Abweichungen notwendig werden, verteuert sich die Herstellung deutlich.

Bezüglich der Gewinnung von Nachwuchskräften wird von einem Stadtratsmitglied vorgeschlagen, in nächster Zeit mit den Kommandanten und den Fraktionen ein Konzept zu
erarbeiten.

Herr Bürgermeister Janson informiert abschließend, dass der Feuerwehrbedarfsplan nach der heutigen Beschlussfassung dem Landkreis Neu-Ulm zur Kenntnis und zur Prüfung vorgelegt wird. Dieser gilt dann 5 Jahre, sodass im Jahr 2019 eine Überarbeitung für den Zeitraum von 2020 bis 2025 anstehen wird.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der Anregung der CSU-Stadtratsfraktion, die abschließende Entscheidung über die Beschaffung eines LF 10 oder LF 20 für die Feuerwehr Illerberg, sofern eine Bezuschussung überhaupt möglich ist, erst im Rahmen der
Ausschreibung für dieses Fahrzeug zu treffen, folgender

Beschluss

Der 5. Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes 2015 bis 2019 (Stand: 07.09.2015) der Stadt Vöhringen wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die Endfassung des Feuerwehrbedarfsplanes vom Ingenieurbüro GbR (IBG), Heilsbronn, erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2015 07:51 Uhr