Herr Bürgermeister Janson erläutert eingangs ausführlich die rechtlichen Grundlagen,
die bei der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu berücksichtigen sind, so insbeson-dere den gesetzlichen Auftrag an die Kommune, den Feuerwehren die notwendige Mindestausstattung an Fahrzeugen, Gerätschaften und Gebäuden zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sei auch die Ausstattung im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit,
der Erleichterung des Dienstbetriebes, im Hinblick auf Investitionen zum ehrenamtlichen Dienst und der Erhaltung und Sicherung der Feuerwehren in ihrem Bestand zu beachten.
Er geht auch auf die Vollzugsbekanntmachung zu Artikel 1 des Feuerwehrgesetzes ein,
wonach es notwendig ist, dass grundsätzlich jede an der Straße gelegene Einsatzstelle von einer kommunalen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann. Diese Hilfsfrist sei in der Praxis sehr knapp bemessen, beim innerörtlichen Gefahrenabwehr-konzept aber zu berücksichtigen.
Sodann erläutert Herr Bürgermeister Janson die Grundzüge des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 07.09.2015), der vom Ingenieurbüro für Brandschutz und Gefahrenabwehrplanung GbR (IBG), Heilsbronn, auf der Grundlage des Projektberichtes erstellt und mit den Kommandanten der örtlichen Wehren, dem Kreisbrandrat, den stellvertretenden Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden ausführlich erörtert worden ist und in einem breiten Konsens so verabschiedet worden war.
Im Projektbericht sei, so Herr Bürgermeister Janson weiter, der Bestand ermittelt und der Status Quo dargestellt worden. Im nun vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes seien sowohl die zur Gefahrenabwehr unabdingbar notwendigen, als auch in der Praxis hilfreiche Beschaffungen und Maßnahmen für die örtlichen Wehren enthalten. Letztere stehen im Ermessen der Stadt Vöhringen.
Der Entwurfsbericht bestätigt vor allem, dass unsere örtlichen Feuerwehren über die notwendige Mindestausstattung verfügen und somit auch die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzaufgaben erfüllen können.
Im Mittelpunkt der sich daran anschließenden Diskussion steht vor allem der seitens eines Gremiumsmitglieds geäußerte Wunsch der Feuerwehr Illerberg, anstelle des im Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Fahrzeugs LF 10, das besser ausgestattete LF 20 zu erwerben. Dies sei durch günstigere Konditionen nahezu zum gleichen Preis (ca. 300.000 €) erhältlich. Das Auto enthalte eine sonst nachzurüstende Schiebeleiter und eigne sich auch für größere Einsätze, wie z.B. in dem evtl. zusammen mit Weißenhorn entstehenden neuen Gewerbegebiet bei der Müllverbrennungsanlage.
Herr Bürgermeister Janson und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Barth, erläutern, dass bei der Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes von Seiten des Kreisbrandrates, Herrn Dr. Schmitt die Auskunft gegeben worden sei, dass ein LF 20 für die FFW Illerberg /
Thal nicht bezuschusst werden könne, sondern lediglich ein LF 10, das für die Belange
dieser Wehr völlig ausreichend sei. Falls sich der Stadtrat dennoch für ein LF 20 entscheiden sollte, würden wohl die staatlichen Zuschüsse nicht bewilligt werden. Letztlich kann diese Thematik nochmals in der Stadtratssitzung am 29.10.2015 ausführlich besprochen werden.