In den Haushalt 2015 sind die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich der Falkenstraße bereits eingestellt.
Im Laufe des Jahres 2015 wurde insoweit auch mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und die (frühzeitige) Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während aus der Bürgerschaft keine weiterreichenden Stellungnahmen zu dem Ziel der Stadt Vöhringen vorgetragen wurden, kam von dem beteiligten Landratsamt Neu-Ulm u. a. die Vorgabe, einen „Fachbeitrag Artenschutz“ zu erstellen und eine „Schalltechnische Voruntersuchung“ durchführen zu lassen.
Sowohl der „Fachbeitrag Artenschutz“ als auch die „Schalltechnische Voruntersuchung“ liegen zwischenzeitlich vor.
Die Berücksichtigung des Artenschutzes führt dazu, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des (vermuteten) Feldlerchenbestandes eine sogenannte Buntbrache mit etwa 10.000 m² anlegen muss.
Dadurch, dass die Buntbrache aber parallel als Ausgleichsfläche Verwendung finden kann, bedeutet dies keinen zusätzlich Flächenbedarf.
Ein geeignetes städtisches Grundstück konnte zwischenzeitlich im Bereich der Gemarkung Illerzell gefunden werden.
Beim Schallschutz stellt sich die Sachlage etwas komplizierter dar.
Ausschlaggebend hierfür ist zum einen die Belieferung des gegenüberliegenden Lebensmitteldiscounters mit einem Lastkraftwagen während der Nachtzeit, zum anderen die Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz des „Einkaufcenters am Ring“ von der westlichen Falkenstraße aus.
Eine evtl. Außennutzung der dort ansässigen Einrichtungen des „Einkaufcenters am Ring“ würde die Situation zusätzlich erschweren.
Ganz aktuell liegt nun ein städtebaulicher Entwurf für den angedachten Bebauungsplangeltungsbereich (ein privater Grundstückseigentümer sowie die Stadt Vöhringen) sowie die anschließenden möglichen weiteren Wohnbaugebiete vor.
In diesem Plan ist auch die Verbindung zwischen der Ulmer Straße und der Illertaltangente Nord angedeutet.
Das Büro Sieber wird den städtebaulichen Entwurf sowohl in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses als auch im Stadtrat erläutern.
Sofern die angedachte Bebauung die Zustimmung der städtischen Gremien findet, wird das Büro Sieber in Abstimmung mit dem Stadtbauamt daraus den konkreten Bebauungsplanentwurf entwickeln und zwar so rechtzeitig, dass der Stadtrat diesen bereits in seiner Februarsitzung billigen könnte.
Die öffentliche Auslegung soll dann möglichst so durchgeführt werden, dass entweder in der Stadtratssitzung im April oder spätestens im Mai die Abwägung erfolgen sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, sofern dies aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglich ist.
Auf den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Entwurf darf verwiesen werden.