Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 01.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

In den Haushalt 2015 sind die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich der Falkenstraße bereits eingestellt.

Im Laufe des Jahres 2015 wurde insoweit auch mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und die (frühzeitige) Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während aus der Bürgerschaft keine weiterreichenden Stellungnahmen zu dem Ziel der Stadt Vöhringen vorgetragen wurden, kam von dem beteiligten Landratsamt Neu-Ulm u. a. die Vorgabe, einen „Fachbeitrag Artenschutz“ zu erstellen und eine „Schalltechnische Voruntersuchung“ durchführen zu lassen.

Sowohl der „Fachbeitrag Artenschutz“ als auch die „Schalltechnische Voruntersuchung“ liegen zwischenzeitlich vor.

Die Berücksichtigung des Artenschutzes führt dazu, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des (vermuteten) Feldlerchenbestandes eine sogenannte Buntbrache mit etwa 10.000 m² anlegen muss.
Dadurch, dass die Buntbrache aber parallel als Ausgleichsfläche Verwendung finden kann, bedeutet dies keinen zusätzlich Flächenbedarf.
Ein geeignetes städtisches Grundstück konnte zwischenzeitlich im Bereich der Gemarkung Illerzell gefunden werden.

Beim Schallschutz stellt sich die Sachlage etwas komplizierter dar.
Ausschlaggebend hierfür ist zum einen die Belieferung des gegenüberliegenden Lebensmitteldiscounters mit einem Lastkraftwagen während der Nachtzeit, zum anderen die Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz des „Einkaufcenters am Ring“ von der westlichen Falkenstraße aus.
Eine evtl. Außennutzung der dort ansässigen Einrichtungen des „Einkaufcenters am Ring“ würde die Situation zusätzlich erschweren.

Ganz aktuell liegt nun ein städtebaulicher Entwurf für den angedachten Bebauungsplangeltungsbereich (ein privater Grundstückseigentümer sowie die Stadt Vöhringen) sowie die anschließenden möglichen weiteren Wohnbaugebiete vor.
In diesem Plan ist auch die Verbindung zwischen der Ulmer Straße und der Illertaltangente Nord angedeutet.

Das Büro Sieber wird den städtebaulichen Entwurf sowohl in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses als auch im Stadtrat erläutern.

Sofern die angedachte Bebauung die Zustimmung der städtischen Gremien findet, wird das Büro Sieber in Abstimmung mit dem Stadtbauamt daraus den konkreten Bebauungsplanentwurf entwickeln und zwar so rechtzeitig, dass der Stadtrat diesen bereits in seiner Februarsitzung billigen könnte.

Die öffentliche Auslegung soll dann möglichst so durchgeführt werden, dass entweder in der Stadtratssitzung im April oder spätestens im Mai die Abwägung erfolgen sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, sofern dies aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglich ist.

Auf den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Entwurf darf verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt vor dem Hintergrund des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für junge Familien, kurz in die Thematik ein, bevor er die Herren Sieber und Remmler vom Büro Sieber in Lindau begrüßt und Herrn Sieber das Wort erteilt.

Herr Sieber erläutert sehr ausführlich seine Überlegungen, welche zu dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf geführt haben.

In einer gesonderten Präsentation wird seitens einer Mitarbeiterin des Büros Sieber auch die immissionsschutzrechtliche Situation dargestellt und dabei darauf hingewiesen, dass aufgrund des benachbarten Gewerbegebietes im Südosten des vorgesehenen Bebauungsplangebietes ein aktiver Schallschutz in Kombination mit einer Beschränkung der Höhe der vorgesehenen Wohngebäude notwendig ist.

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass der städtebauliche Entwurf grundsätzlich als gelungen angesehen wird.

Bedauert wird allerdings, dass im Südosten des angedachten Bebauungsplangebietes wohl eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4 m notwendig werden wird. Andererseits kann diese Wand insbesondere bei einer entsprechenden Begrünung doch auch ansprechend gestaltet werden. Für manchen Grundstückseigentümer mag dies sogar gewünscht sein.

Die Idee, wiederum einen Kinderspielplatz anstelle dieses Baugrundstückes anzulegen, um einen aktiven Schallschutz möglichst zu vermeiden, wird nicht weiterverfolgt.
Dies auch deshalb, um nicht einen weiteren Bauplatzverlust auf dem (einzigen) städtischen Grundstück hinnehmen zu müssen.

Als ideal würde ferner angesehen, wenn die Verbindungsstraße zwischen der Ulmer Straße/Falkenstraße sowie der Reiherstraße/Illertaltangente Nord möglichst zeitnah durchgängig errichtet werden könnte.
Hindernis hierfür wird voraussichtlich jedoch die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sein, die letztendlich auch dazu führen könnte, dass der städtebauliche Entwurf eventuell erst in vielen Jahren oder auch gar nicht in Gänze umgesetzt werden kann.


Anmerkung: Frau Hesser sowie Herr Hesser erscheinen zur Sitzung, 18.35 Uhr.
                2. Bürgermeister Walk erscheint zur Sitzung, 18.40 Uhr.

Datenstand vom 11.12.2015 08:08 Uhr