Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.12.2015 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2015 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

In den Haushalt 2015 sind die Mittel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich der Falkenstraße bereits eingestellt.

Im Laufe des Jahres 2015 wurde insoweit auch mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen und die (frühzeitige) Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während aus der Bürgerschaft keine weiterreichenden Stellungnahmen zu dem Ziel der Stadt Vöhringen vorgetragen wurden, kam von dem beteiligten Landratsamt Neu-Ulm u. a. die Vorgabe, einen „Fachbeitrag Artenschutz“ zu erstellen und eine „Schalltechnische Voruntersuchung“ durchführen zu lassen.

Sowohl der „Fachbeitrag Artenschutz“ als auch die „Schalltechnische Voruntersuchung“ liegen zwischenzeitlich vor.

Die Berücksichtigung des Artenschutzes führt dazu, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des (vermuteten) Feldlerchenbestandes eine sogenannte Buntbrache mit etwa 10.000 m² anlegen muss.
Dadurch, dass die Buntbrache aber parallel als Ausgleichsfläche Verwendung finden kann, bedeutet dies keinen zusätzlich Flächenbedarf.
Ein geeignetes städtisches Grundstück konnte zwischenzeitlich im Bereich der Gemarkung Illerzell gefunden werden.

Beim Schallschutz stellt sich die Sachlage etwas komplizierter dar.
Ausschlaggebend hierfür ist zum einen die Belieferung des gegenüberliegenden Lebensmitteldiscounters mit einem Lastkraftwagen während der Nachtzeit, zum anderen die Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz des „Einkaufcenters am Ring“ von der westlichen Falkenstraße aus.
Eine evtl. Außennutzung der dort ansässigen Einrichtungen des „Einkaufcenters am Ring“ würde die Situation zusätzlich erschweren.

Ganz aktuell liegt nun ein städtebaulicher Entwurf für den angedachten Bebauungsplangeltungsbereich (ein privater Grundstückseigentümer sowie die Stadt Vöhringen) sowie die anschließenden möglichen weiteren Wohnbaugebiete vor.
In diesem Plan ist auch die Verbindung zwischen der Ulmer Straße und der Illertaltangente Nord angedeutet.

Das Büro Sieber wird den städtebaulichen Entwurf sowohl in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses als auch im Stadtrat erläutern.

Sofern die angedachte Bebauung die Zustimmung der städtischen Gremien findet, wird das Büro Sieber in Abstimmung mit dem Stadtbauamt daraus den konkreten Bebauungsplanentwurf entwickeln und zwar so rechtzeitig, dass der Stadtrat diesen bereits in seiner Februarsitzung billigen könnte.

Die öffentliche Auslegung soll dann möglichst so durchgeführt werden, dass entweder in der Stadtratssitzung im April oder spätestens im Mai die Abwägung erfolgen sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, sofern dies aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglich ist.

Auf den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Entwurf darf verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass nicht nur die gegenwärtige Asylthematik es nötig macht, bundesweit mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch in Vöhringen bestehe derzeit eine große Nachfrage nach Wohnungen. Nach Art. 106 der Bayer. Verfassung gehöre die Förderung von günstigem Wohnraum mit zu den Aufgaben einer Kommune. Allerdings bestehe ein Spannungsfeld zwischen einem sparsamen Flächenverbrauch auf der einen Seite und dem steigenden Bedarf nach Wohnungen auf der andren Seite. In Vöhringen werde deshalb schon seit vielen Jahren der sog. Nachverdichtung im Innenstadtbereich Vorrang eingeräumt. Dennoch sei es erforderlich, in maßvollem Umfang auch an den Randbereichen weitere Baugebiete auszuweisen. Für die Erschließung eines solchen Areals werde nun der Bereich zwischen der Falkenstraße und dem Storchenweg im Nordwesten von Vöhringen vorgeschlagen. Im ersten Bauabschnitt könnten voraussichtlich schon im nächsten Jahr Grundstücke an Bauwillige veräußert werden, da auch die Stadt Vöhringen in diesem Bereich über Grundstücke verfügt.

Im Anschluss daran stellen Herr Sieber und Frau Kruska zunächst das Gesamtkonzept dieses Baugebietes vor (der Plan wurde bereits zugestellt), in dem die Verkehrswege, die Situierung der Baukörper,  Eingrünungen mit Spielplatz sowie der Konflikt zwischen Gewerbe im Osten und der anschließenden Wohnbebauung dargestellt sind. Sodann zeigen die Vertreter des Planungsbüros drei Alternativen für eine Bebauung im ersten Bauabschnitt auf, die im Südosten jeweils unterschiedliche Ansätze für die Lösung der Lärmschutzproblematik aufzeigen.

?        Alternative 1 (siehe Anlage) sieht im Südosten direkt an der Falkenstraße einen größeren Geschoßwohnungsbau mit Laubengang zur Verminderung des Schalls auf der Straßenseite vor. Der Parkplatz wäre hier im Westen situiert.
?        Alternative 2 (siehe Anlage) beinhaltet ein mehrgeschossiges Gebäude mit Laubengang und anschließenden Garagen entlang der Ostseite sowie ein zweites mehrgeschossiges Objekt etwas weiter in Richtung Westen, das evtl. auch einen Laubengang benötigt.
?        Alternative 3 (siehe Anlage) schlägt einen Geschosswohnungsbau im Norden des ersten Bauabschnitts und im Süden 2 bis 3 Einfamilienhäuser vor, die aus Gründen des Lärmschutzes direkt miteinander verbunden sind.

Die Stadtratsmitglieder sprechen sich überwiegend für die Variante 2 aus.

Im Verlauf der Beratungen werden insbesondere noch folgende Punkte angesprochen bzw. Anregungen gegeben:

?        In Variante 2 soll beim zweiten, etwas weiter westlich situierten Gebäude nach Möglichkeit der Laubengang weggelassen werden – dies wird noch geprüft und hängt von der Höhe der Garagen ab. Ein Drehen des zweiten Gebäudes wäre aus Schallschutzgründen nicht anzuraten.
?        Die Frage, ob in 1. BA auch sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist, wird von Herrn Bürgermeister Janson bejaht.
?        Der Vorschlag, den 1. BA wegen der Lärmschutzproblematik evtl. als Mischgebiet auszuweisen, wäre nach Auffassung des Büros Sieber zwar grundsätzlich möglich (1/3 Gewerbe und 2/3 Wohnungen). In diesem Fall könnten z.B.- kombinierte Wohn- und Geschäftshäuser entlang der Falkenstraße angeordnet werden. Es ist allerdings sehr fraglich, ob hierfür eine ausreichende Nachfrage nach solchen Gebäuden in diesem konkreten Areal besteht. Ferner müssten die Vorgaben des Mischgebietes dann auch tatsächlich befolgt werden, was in der Praxis sehr schwierig zu gestalten ist.
?        Die Anregung, den 2. BA wegen der großen Nachfrage nach Baugrundstücken evtl. gleich mit aufzuplanen und verfahrensrechtlich abzuwickeln, würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen, da der 1. BA bereits soweit vorbereitet ist, dass das Verfahren Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden kann.
?        Die Grundstücksgröße auf ca. 500 qm zu verkleinern, eignet sich aus Erschließungsgründen nur auf der Westseite des 1. BA.
?        Die durch das Baugebiet führende Verbindungsstraße mit einem Radweg zu versehen, ist nach Angaben von Herrn Sieber möglich. Schwierig ist jedoch der Wunsch, LKW´s vom Durchgangsverkehr völlig auszuschließen.
?        Die Anregung, die Kosten des im Gesamtplan vorgesehenen Spielplatzes auf alle Eigentümer, auch auf die im 1. BA, umzulegen, ist rechtlich äußerst fragwürdig. Dies wird aber noch geprüft.

Im Ergebnis der Aussprache kommen die Stadtratsmitglieder überein, die Planalternative 2 weiter zu verfolgen und diese dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen.

Datenstand vom 29.01.2016 07:56 Uhr