Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass nicht nur die gegenwärtige Asylthematik es nötig macht, bundesweit mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch in Vöhringen bestehe derzeit eine große Nachfrage nach Wohnungen. Nach Art. 106 der Bayer. Verfassung gehöre die Förderung von günstigem Wohnraum mit zu den Aufgaben einer Kommune. Allerdings bestehe ein Spannungsfeld zwischen einem sparsamen Flächenverbrauch auf der einen Seite und dem steigenden Bedarf nach Wohnungen auf der andren Seite. In Vöhringen werde deshalb schon seit vielen Jahren der sog. Nachverdichtung im Innenstadtbereich Vorrang eingeräumt. Dennoch sei es erforderlich, in maßvollem Umfang auch an den Randbereichen weitere Baugebiete auszuweisen. Für die Erschließung eines solchen Areals werde nun der Bereich zwischen der Falkenstraße und dem Storchenweg im Nordwesten von Vöhringen vorgeschlagen. Im ersten Bauabschnitt könnten voraussichtlich schon im nächsten Jahr Grundstücke an Bauwillige veräußert werden, da auch die Stadt Vöhringen in diesem Bereich über Grundstücke verfügt.
Im Anschluss daran stellen Herr Sieber und Frau Kruska zunächst das Gesamtkonzept dieses Baugebietes vor (der Plan wurde bereits zugestellt), in dem die Verkehrswege, die Situierung der Baukörper, Eingrünungen mit Spielplatz sowie der Konflikt zwischen Gewerbe im Osten und der anschließenden Wohnbebauung dargestellt sind. Sodann zeigen die Vertreter des Planungsbüros drei Alternativen für eine Bebauung im ersten Bauabschnitt auf, die im Südosten jeweils unterschiedliche Ansätze für die Lösung der Lärmschutzproblematik aufzeigen.
? Alternative 1 (siehe Anlage) sieht im Südosten direkt an der Falkenstraße einen größeren Geschoßwohnungsbau mit Laubengang zur Verminderung des Schalls auf der Straßenseite vor. Der Parkplatz wäre hier im Westen situiert.
? Alternative 2 (siehe Anlage) beinhaltet ein mehrgeschossiges Gebäude mit Laubengang und anschließenden Garagen entlang der Ostseite sowie ein zweites mehrgeschossiges Objekt etwas weiter in Richtung Westen, das evtl. auch einen Laubengang benötigt.
? Alternative 3 (siehe Anlage) schlägt einen Geschosswohnungsbau im Norden des ersten Bauabschnitts und im Süden 2 bis 3 Einfamilienhäuser vor, die aus Gründen des Lärmschutzes direkt miteinander verbunden sind.
Die Stadtratsmitglieder sprechen sich überwiegend für die Variante 2 aus.
Im Verlauf der Beratungen werden insbesondere noch folgende Punkte angesprochen bzw. Anregungen gegeben:
? In Variante 2 soll beim zweiten, etwas weiter westlich situierten Gebäude nach Möglichkeit der Laubengang weggelassen werden – dies wird noch geprüft und hängt von der Höhe der Garagen ab. Ein Drehen des zweiten Gebäudes wäre aus Schallschutzgründen nicht anzuraten.
? Die Frage, ob in 1. BA auch sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist, wird von Herrn Bürgermeister Janson bejaht.
? Der Vorschlag, den 1. BA wegen der Lärmschutzproblematik evtl. als Mischgebiet auszuweisen, wäre nach Auffassung des Büros Sieber zwar grundsätzlich möglich (1/3 Gewerbe und 2/3 Wohnungen). In diesem Fall könnten z.B.- kombinierte Wohn- und Geschäftshäuser entlang der Falkenstraße angeordnet werden. Es ist allerdings sehr fraglich, ob hierfür eine ausreichende Nachfrage nach solchen Gebäuden in diesem konkreten Areal besteht. Ferner müssten die Vorgaben des Mischgebietes dann auch tatsächlich befolgt werden, was in der Praxis sehr schwierig zu gestalten ist.
? Die Anregung, den 2. BA wegen der großen Nachfrage nach Baugrundstücken evtl. gleich mit aufzuplanen und verfahrensrechtlich abzuwickeln, würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen, da der 1. BA bereits soweit vorbereitet ist, dass das Verfahren Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden kann.
? Die Grundstücksgröße auf ca. 500 qm zu verkleinern, eignet sich aus Erschließungsgründen nur auf der Westseite des 1. BA.
? Die durch das Baugebiet führende Verbindungsstraße mit einem Radweg zu versehen, ist nach Angaben von Herrn Sieber möglich. Schwierig ist jedoch der Wunsch, LKW´s vom Durchgangsverkehr völlig auszuschließen.
? Die Anregung, die Kosten des im Gesamtplan vorgesehenen Spielplatzes auf alle Eigentümer, auch auf die im 1. BA, umzulegen, ist rechtlich äußerst fragwürdig. Dies wird aber noch geprüft.
Im Ergebnis der Aussprache kommen die Stadtratsmitglieder überein, die Planalternative 2 weiter zu verfolgen und diese dem Bebauungsplanverfahren zugrunde zu legen.