Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"
- Beratung zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen hat sich zuletzt am 2. Juni 2016 mit dem in Aufstellung befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ befasst.
In dieser Sitzung wurde u. a. ausgeführt, dass hinsichtlich der Thematik des Immissionsschutzes noch zwei Gutachten einzuholen sind:
- Einerseits müsse geklärt werden, welche Lärmbelastung in der Nachbarschaft zu erwarten ist und wie diese gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen gemindert werden kann,
- andererseits müsse nachgewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen das angedachte Parkhaus die festzuschreibenden flächenbezogenen Schallleistungspegel einzuhalten in der Lage ist.
Grundsätzlich sind insofern diese gutachterlichen Erhebungen Voraussetzung dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ formalrechtlich wirksam eingeleitet werden kann.
Die Schalltechnische Untersuchung des Büros Sieber liegt bereits vor. Inwieweit hingegen die durch das Ingenieurbüro Müller-BBM zu erstellende „Schalltechnische Beurteilung eines Parkhauses“ zur Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 2016 vorliegen wird, kann noch nicht gesagt werden.
Die diesbezügliche Beauftragung konnte erst sehr kurzfristig erfolgen.
Andererseits waren für die Erstellung der „Schalltechnischen Beurteilung eines Parkhauses“ eine nochmalige Konkretisierung zu den zu erwartenden Parkvorgängen nötig.
Vorab kann jedoch schon darauf verwiesen werden, dass die angedachte Verlegung der Kreisstraße NU 14 (Verlängerung der Vöhlinstraße) dazu führen wird, dass einige Gebäude- und Wohnungseigentümer aufgrund der prognostizierten bzw. ermittelten Schallwerte zumindest einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben werden.
Beispielhaft seien hier lärmoptimierte Fenster und mechanische Lüftungen genannt.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag - Alternativ
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016 mit folgenden Änderungen:
…….
…....
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 15.07.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt einleitend zu diesem Thema aus, dass das zweite angeforderte und für eine sachgerechte Entscheidung ebenfalls notwendige Gutachten noch fehle, weswegen heute keine Beschlussfassung möglich sei.
Sobald auch das zweite Gutachten vorliege, werde dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Es könne, so Bürgermeister Janson weiter, recht sicher davon ausgegangen werden, dass eine abschließende Beratung und Entscheidung im September möglich sein müsste.
Anschließend erläutert Herr Sieber nochmals kurz den Bebauungsplanentwurf und geht dabei insbesondere auf die immissionsschutzrechtliche Thematik ein.
Konkret stellt er dar, dass sein Büro bei dem erstellten Gutachten die Emissionen der Wieland-Werke AG so umfassend berücksichtigt habe, dass das Gutachten hier nicht angreifbar sei.
Nun müsse durch das zweite Gutachten nachgewiesen werden, dass das Parkhaus die ermittelten Schallleistungspegel einhalten könne.
Herr Sieber äußert sich zuversichtlich, dass dies bei Berücksichtigung von diversen Emissionsmindernden Maßnahmen gelingen werde.
Datenstand vom 18.07.2016 16:06 Uhr