Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“; Information und Erörterung der gutachterlichen Ergebnisse zum Lärmschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.07.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen hat sich zuletzt am 2. Juni 2016 mit dem in Aufstellung befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ befasst.

In dieser Sitzung wurde u. a. ausgeführt, dass hinsichtlich der Thematik des Immissionsschutzes noch zwei Gutachten einzuholen sind:

-        Einerseits müsse geklärt werden, welche Lärmbelastung in der Nachbarschaft zu erwarten ist und wie diese gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen gemindert werden kann,

-        andererseits müsse nachgewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen das angedachte Parkhaus die festzuschreibenden flächenbezogenen Schallleistungspegel einzuhalten in der Lage ist.

Grundsätzlich sind insofern diese gutachterlichen Erhebungen Voraussetzung dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ formalrechtlich wirksam eingeleitet werden kann.

Die Schalltechnische Untersuchung des Büros Sieber liegt bereits vor. Inwieweit hingegen die durch das Ingenieurbüro Müller-BBM zu erstellende „Schalltechnische Beurteilung eines Parkhauses“ zur Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 2016 vorliegen wird, kann noch nicht gesagt werden.

Die diesbezügliche Beauftragung konnte erst sehr kurzfristig erfolgen.
Andererseits waren für die Erstellung der „Schalltechnischen Beurteilung eines Parkhauses“ eine nochmalige Konkretisierung zu den zu erwartenden Parkvorgängen nötig.

Vorab kann jedoch schon darauf verwiesen werden, dass die angedachte Verlegung der Kreisstraße NU 14 (Verlängerung der Vöhlinstraße) dazu führen wird, dass einige Gebäude- und Wohnungseigentümer aufgrund der prognostizierten bzw. ermittelten Schallwerte zumindest einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben werden.
Beispielhaft seien hier lärmoptimierte Fenster und mechanische Lüftungen genannt.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussvorschlag   -   Alternativ

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in der Fassung vom 14.07.2016 mit folgenden Änderungen:

…….
…....

Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 15.07.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass dem Lärmschutz im Bebauungsplanverfahren eine herausragende Bedeutung zukommt. Im gegenständlichen Gebiet „Neue Rathausmitte“ gebe es ein komplexes Gemenge von Wohnen, Gewerbe und Parken. Diese Belange würden sich auch auf die Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan auswirken und müssen bei der Errichtung des geplanten Parkhauses berücksichtigt werden.

Zunächst stellt Herr Berberich vom Planungsbüro Sieber das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung der Verkehrslärmbelastung dar (s. Anlage). Danach gibt Frau Großhardt vom Büro Müller-BBM einen Zwischenstand der schalltechnischen Beurteilung beim Betrieb des geplanten Parkhauses. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass die Geräusch- und Immissionsrichtwerte zur Tagzeit unkritisch sind, die angestrebten Anforderungen für die Nutzung zur Nachtzeit derzeit jedoch noch nicht erreicht werden. Sie schlägt deshalb vor, weitere Schallschutzmaßnahmen zu prüfen, wie z.B. die Reduzierung der Lärmbelastung durch bauliche und organisatorische Maßnahmen. Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden (s. Anlage).

Herr Bürgermeister Janson hält ein geschlossenes Parkhaus aus städtebaulichen und finanziellen Gründen nicht für günstig und schließt sich mit den Stadtratsmitgliedern dem Vorschlag von Frau Großhardt an, weitere Optimierungen zu prüfen, wie die Grenzwerte eingehalten werden können. Diese Vorschläge werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Datenstand vom 02.11.2016 08:35 Uhr