Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 04.05.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil "Thal" für die Grundstücke mit den
Fl.-Nrn. 81, 82 und 83/3 eine weitere Wohnbebauung insbesondere auch für die ortsansässige Bevölkerung auszuweisen.
Daneben möchte die Stadt Vöhringen den öffentlichen Zugang zu den östlich des Landgrabens gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen planungsrechtlich sichern.
Es soll hierbei gewährleistet werden, dass nach Realisierung der Einbeziehungs-Satzung auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge diese Flächen erreichen.

Die planungsrechtliche Neuordnung soll über eine Einbeziehungs-Satzung erfolgen.
Die betroffenen Grundstücke werden in den im Zusammenhang bebaute Ortsteile einbezogen und auf Grund der Ortsrandlage mit einzelnen Festsetzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Ordnung versehen.
Beispielhaft seien an dieser Stelle die Grundflächenzahl oder die Dachform genannt.
Ein zukünftiges Bauvorhaben muss sich demgemäß an die getroffenen Festsetzungen halten bzw. nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, soweit durch die Einbeziehungs-Satzung keine Vorgaben getroffen werden.

Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist auf der Grundlage des § 34 Abs. 5 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich.
Gleichzeitig ist allerdings ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen, da durch die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" ein Flächenverbrauch im Außenbereich erfolgt.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 25.04.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2016 in der beschlossen worden ist, dass neben der Dachform „Satteldach“ auch ein Walmdach zulässig sein soll. Im Anschluss daran stellt Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber, Lindau, die Eckpunkte der Einbeziehungssatzung nochmals vor.

In der sich daran anschließenden Aussprache regt ein Gremiumsmitglied an, aufgrund der nassen Bodenbeschaffenheit, evtl. die gesamte Fläche zu veräußern, damit eine sinnvolle Bebauung ermöglicht werden kann. Hierzu führt Herr Schmid aus, dass eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben worden ist, deren Ergebnis demnächst erwartet wird.

Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass der Ortsrand durch die Einbeziehungssatzung wieder etwas erweitert wird. Es wäre besser, wenn es gelingen würde, die vorhandenen Baulücken zu schließen, bevor neue Gebiete ausgewiesen werden. Dies sei aber aufgrund der ablehnenden Haltung der Grundstückseigentümer in der Praxis wohl nicht zu verwirklichen.

Sodann ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 12.05.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2016 07:59 Uhr