Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 04.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 04.05.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 12.05.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil "Thal" für die Grundstücke mit den
Fl.-Nrn. 81, 82 und 83/3 eine weitere Wohnbebauung insbesondere auch für die ortsansässige Bevölkerung auszuweisen.
Daneben möchte die Stadt Vöhringen den öffentlichen Zugang zu den östlich des Landgrabens gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen planungsrechtlich sichern.
Es soll hierbei gewährleistet werden, dass nach Realisierung der Einbeziehungs-Satzung auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge diese Flächen erreichen.

Die planungsrechtliche Neuordnung soll über eine Einbeziehungs-Satzung erfolgen.
Die betroffenen Grundstücke werden in den im Zusammenhang bebaute Ortsteile einbezogen und auf Grund der Ortsrandlage mit einzelnen Festsetzungen zur Erhaltung der städtebaulichen Ordnung versehen.
Beispielhaft seien an dieser Stelle die Grundflächenzahl oder die Dachform genannt.
Ein zukünftiges Bauvorhaben muss sich demgemäß an die getroffenen Festsetzungen halten bzw. nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, soweit durch die Einbeziehungs-Satzung keine Vorgaben getroffen werden.

Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist auf der Grundlage des § 34 Abs. 5 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich.
Gleichzeitig ist allerdings ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen, da durch die Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" ein Flächenverbrauch im Außenbereich erfolgt.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 25.04.2016.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Remmler vom Büro Sieber, der sodann den Entwurf der Einbeziehungssatzung vorstellt.

Während die angedachten Firsthöhe von 9 m seitens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses als sachgerecht angesehen wird, entwickelt sich bei der vorgesehenen Dachform „Satteldach“ eine kurze Aussprache, in deren Ergebnis festzuhalten ist, dass neben dem Satteldach auch ein Walmdach zulässig sein soll.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur Einbeziehungs-Satzung "Untere Weiherstraße Süd" in der Fassung vom 25.04.2016 mit der Modifizierung, dass neben dem bislang ausschließlich vorgesehenen Satteldach auch Walmdächer zulässig sind.

Mit dem entsprechend modifizierten Entwurf sind die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.05.2016 07:42 Uhr