Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan,
der mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 14. November 1983 genehmigt wurde.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 wurde ein Verfahren nach BauGB
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05. September 2015 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen, in der Ausgabe Nr. 15, bekannt gemacht.
Anlass für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die vorgesehene Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“.
Eine kleine Teilfläche im Südosten, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, soll im Zuge der Aufstellung des angedachten Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ städtebaulich mit Wohnbauflächen überplant werden.
Es handelt sich um einen Teilbereich, der sich als grüne Zunge von Osten her in das Baugebiet hinein schiebt.
Der Flächennutzungsplan sieht für die Bauflächen nach Norden, die noch nicht bebaut sind, regelmäßig wiederkehrende Verzahnungen zwischen Bebauung und Natur vor.
Aufgrund des sorgsamen Umgangs mit Flächenverbrauch und der zwischenzeitlich bekannten, geringen ökologischen Wertigkeit dieser Verzahnungen sieht die städtebauliche Planung für zukünftige Flächen einen Verzicht dieser Verzahnung vor.
Da damit eine wesentliche Änderung des städtebaulichen Grundgedankens und städtebaulichen Willens der Stadtplanung der Stadt Vöhringen verbunden ist, muss der Flächennutzungsplan trotz Geringfügigkeit der Fläche angepasst werden.
Der räumliche Geltungsbereich deckt sich mit dem des vorgesehenen Bebauungsplans.
Er liegt auf der Gemarkung Thal und umgreift die Flurstücke Nrn. 510/2, eine Teilfläche aus 510, eine Teilfläche aus 509 und eine Teilfläche aus 508.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 12.400 m².
Im Einzelnen gilt der Änderungs(vor-)entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 der die Planzeichnung, die Beschreibung, die Begründung und den Umweltbericht umfasst.