Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss zur Trägerbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.04.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan,
der mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 14. November 1983 genehmigt wurde.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 16. Juli 2015 wurde ein Verfahren nach BauGB
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05. September 2015 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen, in der Ausgabe Nr. 15, bekannt gemacht.

Anlass für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die vorgesehene Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“.
Eine kleine Teilfläche im Südosten, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, soll im Zuge der Aufstellung des angedachten Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost IV“ städtebaulich mit Wohnbauflächen überplant werden.
Es handelt sich um einen Teilbereich, der sich als grüne Zunge von Osten her in das Baugebiet hinein schiebt.

Der Flächennutzungsplan sieht für die Bauflächen nach Norden, die noch nicht bebaut sind, regelmäßig wiederkehrende Verzahnungen zwischen Bebauung und Natur vor.
Aufgrund des sorgsamen Umgangs mit Flächenverbrauch und der zwischenzeitlich bekannten, geringen ökologischen Wertigkeit dieser Verzahnungen sieht die städtebauliche Planung für zukünftige Flächen einen Verzicht dieser Verzahnung vor.
Da damit eine wesentliche Änderung des städtebaulichen Grundgedankens und städtebaulichen Willens der Stadtplanung der Stadt Vöhringen verbunden ist, muss der Flächennutzungsplan trotz Geringfügigkeit der Fläche angepasst werden.

Der räumliche Geltungsbereich deckt sich mit dem des vorgesehenen Bebauungsplans.
Er liegt auf der Gemarkung Thal und umgreift die Flurstücke Nrn. 510/2, eine Teilfläche aus 510, eine Teilfläche aus 509 und eine Teilfläche aus 508.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 12.400 m².

Im Einzelnen gilt der Änderungs(vor-)entwurf des Büros Maslowski mit Planstand vom
14. April 2016 der die Planzeichnung, die Beschreibung, die Begründung und den Umweltbericht umfasst.

Empfehlung

Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski vom 14. April 2016
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zum diesem und zum sich unmittelbar anschließenden Tagesordnungspunkt Herrn Martin Maslowski vom Planungsbüro Maslowski.

Herr Maslowski stellt die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes vor und begründet deren Notwendigkeit mit den im bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen im Bereich Nord-Ost IV festgesetzten, sich in die vorgesehenen Wohnbauflächen verzahnenden umfangreichen Grünflächen, die heute wohl so nicht mehr festgesetzt würden, da nunmehr eine klare Trennung von Grün- und Wohnbauflächen bevorzugt werden würde.
Unter diesem Gesichtspunkt geht er weiter auf die ebenfalls neu festzulegende Ortsrandeingrünung in diesem Bereich ein.

Nach kurzer Aussprache ergeht dann folgender

Beschluss

„Der als Anlage beiliegende (Vor-) Entwurf des Büros Maslowski vom 14. April 2016
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen wird vom Rat der Stadt Vöhringen gebilligt und als (Vor-) Entwurf beschlossen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-        die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu veranlassen;
-        die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen;
-        die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Abwägung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.05.2016 12:28 Uhr