Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer in der Stadt Vöhringen;
Neufassung - Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 29.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat seinerzeit von der in Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bestehenden Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 03.04.1996 eine Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen
erlassen. Verordnungen haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Nachdem unsere
bisherige Verordnung Ende März abläuft, bedarf es nunmehr einer Neufassung.
Die PlakatierungsVO dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.
Damit können unkontrollierte Anschläge („Wildes Plakatieren“) unterbunden werden.
In einer solchen VO ist darauf zu achten, dass für politischen Parteien, Wähler-gruppen, Volks- und Bürgerbegehren/-entscheide, genügend Raum gegeben werden muss, während einer angemessenen Zeit (Wahl-)Werbung zu betreiben.
Von Art. 28 LStVG nicht erfasst sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Bauordnung.
Die der Sitzungsvorlage beigefügte VO orientiert sich an der vom Bayer. Staatsministerium des Inneren herausgegebenen MusterVO. Gegenüber der bisherigen VO der Stadt Vöhringen sind keine wesentlichen Änderungen enthalten.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die bisherige Verordnung nach 20 Jahren ausgelaufen ist und es deshalb einer Neufassung bedarf. Dabei seien überwiegend formale Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen worden. Die Verordnung orientiere sich auch weitgehend an die vom Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene
Musterverordnung.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vöhringen – PlakatierungsVO –. Sie tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und läuft zwanzig Jahre. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2016 07:53 Uhr