Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Billigung und Auslegungsbeschluss;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.02.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit über 500 Einwohnern pro kmeine relativ hohe Bevölkerungsdichte.
Die Zahl der Einwohner ist seit Jahren zwar sehr stabil.
Gleichwohl zeigen die gerade in jüngster Zeit verstärkten Nachfragen, dass sich die Stadt Vöhringen  (auch) in den kommenden Jahren auf einen hohen Wohnraumbedarf, insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum einstellen muss.
Hierbei gilt es einerseits zu berücksichtigen, dass die Ausweisung immer neuer Wohngebiete naturgemäß mit einem zunehmenden Flächenverbrauch verbunden ist.
Andererseits gilt es diesem Bedarf insbesondere auch aus der ortsansässigen Bürgerschaft nachzukommen.
Die Wohnraumversorgung gehört mit zu den kommunalen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
In diesem Spannungsfeld hat es sich die Stadt Vöhringen zur Zielsetzung gemacht, diesem Bedarf soweit nachzukommen, als sich der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken hat.
Der Innenentwicklung ist in aller Regel der Vorrang zu geben.

Um der starken Nachfrage jedoch teilweise Rechnung zu tragen, möchte die Stadt Vöhringen konkret im Bereich der Fischer-/Falkenstraße neue Wohnbauflächen schaffen.

Der Stadt Vöhringen gehört im Bereich der "Falkenstraße" ein Grundstück, welches sich grundsätzlich für Wohnbebauung eignet.
Auch stellt der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wohnbaufläche dar.

Da sich die Fläche allerdings im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist für die Schaffung von Wohnbaugrundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Es wurde daher durch das Büro Sieber ein städtebauliches Gesamtkonzept mit mehreren Bauabschnitten erarbeitet.
Dieses städtebauliche Gesamtkonzept wurde am 01. Dezember 2015 in der Bauausschusssitzung erstmals vorgestellt.

Auf Grund der Lage der geplanten Wohnbebauung neben einem Gewerbegebiet wurde in der Ursprungsfassung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes noch eine Lärmschutzwand angedacht.
Diese wurde jedoch vom Gremium des Bauausschusses als nicht allzu attraktiv betrachtet. Daher wurden weitere Alternativen erarbeitet, in denen dem Lärmschutz durch die konkrete Situierung von Wohngebäuden Rechnung getragen werden kann.

Bei der Vorstellung in der Stadtratssitzung am 10. Dezember 2015 wurde die Alternative B favorisiert.

Beiliegend erhalten Sie nun einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil.

Entsprechend den Vorbesprechungen ist am nördlichen sowie am südlichen Teil des Geltungsbereiches ein Geschosswohnungsbau vorgesehen.

Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser angesiedelt werden.

Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt.

Mitarbeiter des Büros Sieber werden in der Sitzung zugegen sein und den Bebauungsplanentwurf vorstellen sowie für weitere Fragen ergänzend zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 28.01.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 03.02.2016 und begrüßt sodann Herrn Sieber und Herrn Remmler vom Büro für Stadtplanung Sieber in Lindau.

Herr Sieber stellt zunächst noch einmal kurz die Gesamtplanung vor, in der mittig die verlängerte Falkenstraße mit einer Breite von 6,50 m und beidseitigen Gehwegen von 2,00 m und einem Grünstreifen mit Parkplätzen verläuft. Das gesamte Gebiet beträgt ca. 6,3 ha und soll in mehreren Abschnitten realisiert werden.

Das nunmehr gegenständliche Baugebiet ist ca. 1 ha groß. Die im südöstlichen Bereich notwendigen Schallschutzvorkehrungen können durch die Situierung von Geschosswohnungen erfüllt werden. Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilien- und Kettenhäuser errichtet werden. Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt. Durch geringe Festsetzungen im Bebauungsplan soll eine möglichst große Flexibilität bei der Bebauung erreicht werden. Dies erfordere aber auch eine gewisse Toleranz, da dann Gebäude in unterschiedlicher Höhe nebeneinander liegen können.

Bezüglich der im dortigen Gebiet festgestellten Lerche sei mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Übereinkunft erzielt worden, wonach für das gesamte ca. 6,3 ha große Gebiet 6 ca. 20 qm große Lerchenfenster auf einer landwirtschaftlichen Fläche geschaffen werden sollen, auf der die Lerchen brüten können. Weiterhin ist für das nunmehrige ca. 1 ha große Baugebiet eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von ca. 1.700 qm notwendig. Dies stellt nach Ansicht von Herrn Bürgermeister Janson ein vertretbares Maß dar. Die ursprünglichen Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde seien weitaus größer gewesen.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 25.02.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2016 07:51 Uhr