Die Stadt Vöhringen hat mit über 500 Einwohnern pro km2 eine relativ hohe Bevölkerungsdichte.
Die Zahl der Einwohner ist seit Jahren zwar sehr stabil.
Gleichwohl zeigen die gerade in jüngster Zeit verstärkten Nachfragen, dass sich die Stadt Vöhringen (auch) in den kommenden Jahren auf einen hohen Wohnraumbedarf, insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum einstellen muss.
Hierbei gilt es einerseits zu berücksichtigen, dass die Ausweisung immer neuer Wohngebiete naturgemäß mit einem zunehmenden Flächenverbrauch verbunden ist.
Andererseits gilt es diesem Bedarf insbesondere auch aus der ortsansässigen Bürgerschaft nachzukommen.
Die Wohnraumversorgung gehört mit zu den kommunalen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
In diesem Spannungsfeld hat es sich die Stadt Vöhringen zur Zielsetzung gemacht, diesem Bedarf soweit nachzukommen, als sich der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken hat.
Der Innenentwicklung ist in aller Regel der Vorrang zu geben.
Um der starken Nachfrage jedoch teilweise Rechnung zu tragen, möchte die Stadt Vöhringen konkret im Bereich der Fischer-/Falkenstraße neue Wohnbauflächen schaffen.
Der Stadt Vöhringen gehört im Bereich der "Falkenstraße" ein Grundstück, welches sich grundsätzlich für Wohnbebauung eignet.
Auch stellt der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wohnbaufläche dar.
Da sich die Fläche allerdings im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist für die Schaffung von Wohnbaugrundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Es wurde daher durch das Büro Sieber ein städtebauliches Gesamtkonzept mit mehreren Bauabschnitten erarbeitet.
Dieses städtebauliche Gesamtkonzept wurde am 01. Dezember 2015 in der Bauausschusssitzung erstmals vorgestellt.
Auf Grund der Lage der geplanten Wohnbebauung neben einem Gewerbegebiet wurde in der Ursprungsfassung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes noch eine Lärmschutzwand angedacht.
Diese wurde jedoch vom Gremium des Bauausschusses als nicht allzu attraktiv betrachtet. Daher wurden weitere Alternativen erarbeitet, in denen dem Lärmschutz durch die konkrete Situierung von Wohngebäuden Rechnung getragen werden kann.
Bei der Vorstellung in der Stadtratssitzung am 10. Dezember 2015 wurde die Alternative B favorisiert.
Beiliegend erhalten Sie nun einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil.
Entsprechend den Vorbesprechungen ist am nördlichen sowie am südlichen Teil des Geltungsbereiches ein Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser angesiedelt werden.
Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt.
Mitarbeiter des Büros Sieber werden in der Sitzung zugegen sein und den Bebauungsplanentwurf vorstellen sowie für weitere Fragen ergänzend zur Verfügung stehen.