Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I"; Billigung und Auslegungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.02.2016 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.02.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat mit über 500 Einwohnern pro kmeine relativ hohe Bevölkerungsdichte.
Die Zahl der Einwohner ist seit Jahren zwar sehr stabil.
Gleichwohl zeigen die gerade in jüngster Zeit verstärkten Nachfragen, dass sich die Stadt Vöhringen  (auch) in den kommenden Jahren auf einen hohen Wohnraumbedarf, insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum einstellen muss.
Hierbei gilt es einerseits zu berücksichtigen, dass die Ausweisung immer neuer Wohngebiete naturgemäß mit einem zunehmenden Flächenverbrauch verbunden ist.
Andererseits gilt es diesem Bedarf insbesondere auch aus der ortsansässigen Bürgerschaft nachzukommen.
Die Wohnraumversorgung gehört mit zu den kommunalen Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
In diesem Spannungsfeld hat es sich die Stadt Vöhringen zur Zielsetzung gemacht, diesem Bedarf soweit nachzukommen, als sich der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken hat.
Der Innenentwicklung ist in aller Regel der Vorrang zu geben.

Um der starken Nachfrage jedoch teilweise Rechnung zu tragen, möchte die Stadt Vöhringen konkret im Bereich der Fischer-/Falkenstraße neue Wohnbauflächen schaffen.

Der Stadt Vöhringen gehört im Bereich der "Falkenstraße" ein Grundstück, welches sich grundsätzlich für Wohnbebauung eignet.
Auch stellt der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wohnbaufläche dar.

Da sich die Fläche allerdings im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist für die Schaffung von Wohnbaugrundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Es wurde daher durch das Büro Sieber ein städtebauliches Gesamtkonzept mit mehreren Bauabschnitten erarbeitet.
Dieses städtebauliche Gesamtkonzept wurde am 01. Dezember 2015 in der Bauausschusssitzung erstmals vorgestellt.

Auf Grund der Lage der geplanten Wohnbebauung neben einem Gewerbegebiet wurde in der Ursprungsfassung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes noch eine Lärmschutzwand angedacht.
Diese wurde jedoch vom Gremium des Bauausschusses als nicht allzu attraktiv betrachtet. Daher wurden weitere Alternativen erarbeitet, in denen dem Lärmschutz durch die konkrete Situierung von Wohngebäuden Rechnung getragen werden kann.

Bei der Vorstellung in der Stadtratssitzung am 10. Dezember 2015 wurde die Alternative B favorisiert.

Beiliegend erhalten Sie nun einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil.

Entsprechend den Vorbesprechungen ist am nördlichen sowie am südlichen Teil des Geltungsbereiches ein Geschosswohnungsbau vorgesehen.

Im mittleren Bauabschnitt können Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser angesiedelt werden.

Die Gebäudehöhe ist über eine festgeschriebene maximale Wand- und Firsthöhe geregelt.

Mitarbeiter des Büros Sieber werden in der Sitzung zugegen sein und den Bebauungsplanentwurf vorstellen sowie für weitere Fragen ergänzend zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 28.01.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Sieber und Remmler vom Büro für Stadtplanung Sieber in Lindau.

Herr Sieber stellt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes als Konzept vor, bei dem darauf geachtet worden sei, der jeweiligen Bauherrschaft möglichst viel Freiraum bei der Gestaltung des individuellen Bauvorhabens zu belassen und deshalb eher wenige, aber dafür umso präzisere Regelungen einzuarbeiten.
Vorgaben für sein Büro seien gewesen, möglichst flexibel zu bleiben und auch verschiedene Haustypen zu ermöglichen.

Weiter geht Herr Sieber ausführlich auf die vorgesehenen Festsetzungen im Einzelnen ein. So erläutert er die geplanten Baugrenzen, erklärt deren Lage und Zweck, verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Grundflächenzahl festzulegen, erläutert die in den mit Typ 1 und Typ 2 beschriebenen Bereichen unterschiedlichen zuzulassenden Haustypen und gibt detaillierte Auskünfte zu der vorgesehenen Festsetzung von möglichen drei Vollgeschossen, die aber durch die vorgesehenen Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhe in ihrer Wirkung deutlich eingeschränkt werde.

Auch zu den vorgesehenen Festsetzungen bezüglich der neu zu errichtenden Straße in Ost-West-Richtung, die gleichzeitig die in Zukunft weiter entstehende Querspange in eben derselben Richtung darstellen wird, gibt Herr Sieber ausführliche Begründungen, die zu den vorliegenden Vorschlägen geführt haben.
So erläutert er die vorgesehene Fahrbahnbreite, die Anlegung der Geh- bzw. Fußwegstreifen, die Parkstreifen und die hier vorgesehene Bepflanzung mit Bäumen.

Seitens Herrn Remmler wird die Lärmproblematik, die sich einerseits aus dem vorliegenden Verkehrslärm und vor allem aus dem nächtlichen Anlieferverkehr zum benachbarten Gewerbe ergibt, dargestellt.

Als Lösung hierfür böte sich die im Planentwurf vorgesehene „dichte“ und geschlossene Bebauung mit (einem) Gebäude(n) und Garagen im süd-östlichen Bereich des vorliegenden Plangebietes an, da diese Bebauung die vorhandenen Lärmemissionen zu den anderen Baugrundstücken hin weitgehend abschirme. Die vorgesehenen Bereiche, in denen passiver Lärmschutz festgesetzt werden soll, würden diese Lösung der Lärmproblematik abrunden.

Abschließend geht Herr Remmler auf den notwendigerweise zu beachtenden Artenschutz und den durchzuführenden naturschutzrechtlichen Ausgleich ein. So sei für die im Plangebiet ansässige Feldlärche ein gesonderter Ausgleich zu erbringen, für den bereits ein ca.
10.000 m² großes geeignetes Grundstück gefunden werden konnte. Lediglich die derzeitige Aussage des Landratsamtes Neu-Ulm, dass in diesem für die Feldlerche vorgesehenen Ausgleichsareal der sonst notwendige naturschutzrechtliche Ausgleich nicht durchgeführt werden könne, werde nochmals hinterfragt, da ein „gemeinsamer“ Ausgleich wesentlich weniger bereitzustellende Flächen in Anspruch nehmen würde.

Im Anschluss an diese Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes entwickelt sich im Gremium eine eingehende Aussprache, bei der Herr Bürgermeister Janson eingangs ausführt, dass die angesprochene Frage des Ausgleichs für die Feldlerche und des sonstigen naturschutzrechtliches Ausgleichs in einem noch angemessenen und vertretbarem Ausmaß erfolgen müsse und möglichst bis zur Sitzung des Stadtrates am 25.02.2016 abschließend geklärt werden sollte.

Gegenstand der weiteren Aussprache sind vor allem die seitens des Planungsbüros vorgestellten Detailfestsetzungen zur Höhe der im südlichen Bereich vorgesehenen Garagen die dem Schallschutz dienen sollen, zu den Wand- und Firsthöhen in Verbindung mit den vorgesehenen möglichen drei Vollgeschossen, den zuzulassenden Farben der Dacheindeckung, sowie zu den vorgesehenen Bepflanzungsauflagen auch hinsichtlich der Artenliste der Bäume, der vorgesehenen Höhe der Einfriedungen und der Versickerung des Straßen-Niederschlagswassers.


Somit ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I" in der Fassung vom 28.01.2016.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.02.2016 07:57 Uhr