Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Sieber und Remmler vom Büro für Stadtplanung Sieber in Lindau.
Herr Sieber stellt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes als Konzept vor, bei dem darauf geachtet worden sei, der jeweiligen Bauherrschaft möglichst viel Freiraum bei der Gestaltung des individuellen Bauvorhabens zu belassen und deshalb eher wenige, aber dafür umso präzisere Regelungen einzuarbeiten.
Vorgaben für sein Büro seien gewesen, möglichst flexibel zu bleiben und auch verschiedene Haustypen zu ermöglichen.
Weiter geht Herr Sieber ausführlich auf die vorgesehenen Festsetzungen im Einzelnen ein. So erläutert er die geplanten Baugrenzen, erklärt deren Lage und Zweck, verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Grundflächenzahl festzulegen, erläutert die in den mit Typ 1 und Typ 2 beschriebenen Bereichen unterschiedlichen zuzulassenden Haustypen und gibt detaillierte Auskünfte zu der vorgesehenen Festsetzung von möglichen drei Vollgeschossen, die aber durch die vorgesehenen Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhe in ihrer Wirkung deutlich eingeschränkt werde.
Auch zu den vorgesehenen Festsetzungen bezüglich der neu zu errichtenden Straße in Ost-West-Richtung, die gleichzeitig die in Zukunft weiter entstehende Querspange in eben derselben Richtung darstellen wird, gibt Herr Sieber ausführliche Begründungen, die zu den vorliegenden Vorschlägen geführt haben.
So erläutert er die vorgesehene Fahrbahnbreite, die Anlegung der Geh- bzw. Fußwegstreifen, die Parkstreifen und die hier vorgesehene Bepflanzung mit Bäumen.
Seitens Herrn Remmler wird die Lärmproblematik, die sich einerseits aus dem vorliegenden Verkehrslärm und vor allem aus dem nächtlichen Anlieferverkehr zum benachbarten Gewerbe ergibt, dargestellt.
Als Lösung hierfür böte sich die im Planentwurf vorgesehene „dichte“ und geschlossene Bebauung mit (einem) Gebäude(n) und Garagen im süd-östlichen Bereich des vorliegenden Plangebietes an, da diese Bebauung die vorhandenen Lärmemissionen zu den anderen Baugrundstücken hin weitgehend abschirme. Die vorgesehenen Bereiche, in denen passiver Lärmschutz festgesetzt werden soll, würden diese Lösung der Lärmproblematik abrunden.
Abschließend geht Herr Remmler auf den notwendigerweise zu beachtenden Artenschutz und den durchzuführenden naturschutzrechtlichen Ausgleich ein. So sei für die im Plangebiet ansässige Feldlärche ein gesonderter Ausgleich zu erbringen, für den bereits ein ca.
10.000 m² großes geeignetes Grundstück gefunden werden konnte. Lediglich die derzeitige Aussage des Landratsamtes Neu-Ulm, dass in diesem für die Feldlerche vorgesehenen Ausgleichsareal der sonst notwendige naturschutzrechtliche Ausgleich nicht durchgeführt werden könne, werde nochmals hinterfragt, da ein „gemeinsamer“ Ausgleich wesentlich weniger bereitzustellende Flächen in Anspruch nehmen würde.
Im Anschluss an diese Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes entwickelt sich im Gremium eine eingehende Aussprache, bei der Herr Bürgermeister Janson eingangs ausführt, dass die angesprochene Frage des Ausgleichs für die Feldlerche und des sonstigen naturschutzrechtliches Ausgleichs in einem noch angemessenen und vertretbarem Ausmaß erfolgen müsse und möglichst bis zur Sitzung des Stadtrates am 25.02.2016 abschließend geklärt werden sollte.
Gegenstand der weiteren Aussprache sind vor allem die seitens des Planungsbüros vorgestellten Detailfestsetzungen zur Höhe der im südlichen Bereich vorgesehenen Garagen die dem Schallschutz dienen sollen, zu den Wand- und Firsthöhen in Verbindung mit den vorgesehenen möglichen drei Vollgeschossen, den zuzulassenden Farben der Dacheindeckung, sowie zu den vorgesehenen Bepflanzungsauflagen auch hinsichtlich der Artenliste der Bäume, der vorgesehenen Höhe der Einfriedungen und der Versickerung des Straßen-Niederschlagswassers.
Somit ergeht folgender Empfehlungsbeschluss: