Abfallentsorgung; Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung); Stellungnahme der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 27.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2016 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.10.2016 ö 5

Sachverhalt

Die derzeit gültige Verordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung) stammt aus dem Jahr 1994. Diese ist zuletzt im Jahr 2013 hinsichtlich der Zuständigkeit für die Entsorgung von Bauschutt geändert worden. Eine Anpassung an die veränderten Rechtsgrundlagen (u.a. Kreislaufwirtschaftsgesetz) bzw. auf die geänderte rechtliche Situation der Abfallwirtschaft ist von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm (AWB) bisher nicht erfolgt.

Der AWB hat in einem Arbeitskreis, den gemeindlichen Abfallberatern und mit Beratung durch das bifa Umweltinstitut GmbH nunmehr den Änderungsbedarf zusammengetragen und abgestimmt. Ein erster Arbeitsentwurf wurde vom Umwelt- und Werkausschuss des Landkreises Neu-Ulm am 16.04.2015 beschlossen und den Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm zur Prüfung und Mitteilung von Anregungen bzw. Änderungsvorschlägen gegeben.

Der AWB hat daraufhin die von den Landkreisgemeinden geäußerten Anregungen dem Umwelt- und Werkausschuss zur Kenntnis gegeben und die entsprechend angepasste Übertragungsverordnung der Regierung von Schwaben vorgelegt, die keinen grundlegenden Änderungsbedarf gesehen hat. Die Ergänzungsvorschläge waren meist nur deklaratorischer Art und dienten der Präzisierung der jeweiligen Zuständigkeiten und Abläufe.

Der überarbeitete Verordnungsentwurf wurde im März 2016 den Landkreisgemeinden erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Die 16 Landkreisgemeinden waren im Wesentlichen mit dem Entwurf einverstanden und trugen nur noch wenige Änderungen vor. Dabei ging es insbesondere darum, dass auch künftig Vereinssammlungen von Metall und Papier zulässig sein müssen, dass der Umfang und die Häufigkeit der Bioabfallerfassung sowie welche Stoffe als Bioabfall erfasst werden, weiterhin von der Gemeinde geregelt wird, soweit nicht bereits gesetzliche Vorgaben bestehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Erfassungsbehälter und die Leerung der Behälter auf den Wertstoffhöfen mit den Gemeinden vor Ort abgestimmt werden muss.

Die nunmehr vorgelegte Neufassung wurde erneut mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. In der Anlage sind die Regelungen der bisherigen RechtsVO und der Entwurf der Neufassung textlich gegenübergestellt. Die Stadtverwaltung Vöhringen hat sich im Rahmen der Stellungnahmen gegenüber dem AWB, vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Beschlussgremien, jeweils positiv zu den vorgelegten Modifizierungen der ÜbertragungsVO geäußert, nachdem sich für die Stadt Vöhringen dadurch keine grundlegenden Änderungen ergeben. Lediglich die Wertstoffhöfe werden künftig nach einheitlichen Standards ausgestattet, örtliche Differenzierungen sind jedoch möglich. Auch wurde unserem vorgetragenen Wunsch entsprochen, dass Vereinssammlungen im Wertstoffbereich (Papier- und Schrottsammlungen) auch weiterhin möglich sein sollten.
Die in die ÜbertragungsVO neue aufgenommene Verpflichtung der Gemeinden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennte Erfassungssysteme für Bioabfälle bereit zu stellen, betrifft die Stadt Vöhringen nicht, da wir als eine der ersten Kommunen im Landkreis Neu-Ulm bereits seit 1991 Biotonnen eingeführt haben.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, aus den dargestellten Gründen, der als Anlage beigefügten Neufassung der ÜbertragungsVO zuzustimmen, deren Inkrafttreten von Seiten des AWB zum 01.01.2017 angestrebt wird. Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt der vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm vorgelegten und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm (Übertragungsverordnung) zu. Der vorgelegte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatungen in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10.10.2016 und führt ergänzend aus, dass die Stadt Vöhringen von diesen Änderungen im Kern nicht tangiert werde.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses an und fassen folgenden 

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt der vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm vorgelegten und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten Neufassung der Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm (Übertragungsverordnung) zu. Der vorgelegte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2016 18:55 Uhr