Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Bedarf an Krippenplätzen durch die Zunahme der Geburtenzahlen auch in Vöhringen gestiegen sei und die Stadt Vöhringen deshalb mit der Aufstockung um zwei Krippengruppen dieser Situation Rechnung tragen wolle. Dies auch vor dem Hintergrund, weil ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Krippenplatz bestehe und die Kommunen sonst evtl. Schadenersatz an die betroffenen Eltern leisten müssen, wenn kein Platz zur Verfügung gestellt werden könne. Die Stadt Vöhringen habe bei der Realisierung der ersten beiden Krippengruppen bereits Vorkehrungen für eine spätere Aufstockung getroffen und könne diese nun kostengünstiger und schneller durchführen.
Herr Tress und Herr Gerner stellen sodann die Planung nochmals ausführlich vor, die bei den Außenwänden eine Holzständerbauweise und im Innenbereich einen Trockenbau vorsieht. Aufgrund des in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 erteilten Auftrages, sei geprüft worden, ob anstelle der Holzständerbauweise auch massivere Materialien, z.B. Beton oder Ziegel, verwendet werden können. Dies sei vom Statiker jedoch als kritisch gesehen worden, weshalb es bei der Holzständerbauweise bei den Außenwänden bleiben sollte. Im Innenbereich sei es hingegen denkbar, dass eine tragende Wand in Stahlbeton ausgeführt wird. Dies habe auch Vorteile beim Schall- und Wärmeschutz.
Bezüglich de gleichfalls in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2016 gewünschten Prüfung, ob ein Aufzug für den Krippen überhaupt erforderlich sei, habe sich nach nochmaliger Rücksprache bei der Regierung von Schwaben bestätigt, dass nur barrierefreie Bauvorhaben staatlich gefördert werden. Hinsichtlich der Ausführung gebe es zwei Alternativen. In Frage komme entweder ein sog. Light-Aufzug entlang der Treppe mit Kosten in Höhe von ca. 29.000 € sowie für die Wartung ca. 1.400 € jährlich. Dieser sei jedoch sehr langsam und nicht sehr bedienerfreundlich. Andernfalls wäre die Errichtung eines herkömmlichen, erheblich schnelleren Aufzuges mit Kosten in Höhe von 30.000 € sowie für die Wartung ca. 1.500 € jährlich möglich.
Die Gremiumsmitglieder würden die zweite Alternative, den klassischen Aufzug, bevorzugen, wenngleich einige Stadtratsmitglieder zunächst geprüft haben wollen, ob der Standort so gewählt werden kann, dass dieser auch vom benachbarten Kindergartenbereich aus mitgenutzt werden kann.
Hierzu führen die Planer aus, dass bereits beim 1. Bauabschnitt für die Krippe die bautechnischen Vorkehrungen für den Aufzug getroffen worden seien und der Einbau deshalb problemlos möglich wäre. Zudem sei fraglich, ob die beiden Gebäudeteile, die unterschiedliche Höhen aufweisen, im Falle einer Verlegung des Standortes barrierefrei überwunden werden könnten. Dies müsse erst geprüft werden. Hinzu komme, dass der Förderantrag spätestens bis Ende Dezember d.J. bei der Regierung von Schwaben eingereicht sein müsse.
Ein Stadtratsmitglied bemängelt, dass auf dem Areal der Kindertagesstätte „St. Michael“ keine weiteren Parkplätze ausgewiesen werden können, da durch die neuen Krippengruppen der Bedarf an Stellplätzen steigen wird. Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die maximale Anzahl von Stellplätzen bereits ausgeschöpft sei. Er sehe auch nur zeitweise beim Bringen oder beim Abholen der Kinder einen erhöhten Bedarf.
Der Baubeginn des Vorhabens ist nach abschließenden Ausführungen der Planer im Juli 2017 und die Fertigstellung für Ende 2017 vorgesehen.
Unter der Prämisse, dass der Standort für den Aufzug nochmals überprüft und in der Stadtratssitzung am 15.12.2016 hierüber berichtet werden solle, ergeht folgender