In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2017 auf Errichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl sowie über die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt beraten. Im Ergebnis dieser Sitzung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zunächst mit der Stadt Illertissen abzuklären, ob die dortige 50%-Kraft auch in Vöhringen eingesetzt werden kann und ob für diese interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie eine staatliche Förderung zu bekommen wäre. Soweit Illertissen für eine Zusammenarbeit nicht in Frage kommt, soll alternativ auch mit den anderen Nachbarkommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn eine evtl. Zusammenarbeit geklärt werden.
1. Information
1.1 zur staatlichen Förderung
Auf Nachfrage beim Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde bestätigt, dass nur Landkreise und kreisfreie Städte in den Genuss der staatlichen Förderung nach den Ehrenamtskoordinationsrichtlinien kommen können. Interkommunale Zusammenarbeit in Ziff. 3 der Richtlinien ist nur zwischen Landkreisen und / oder kreisfreien Städten gemeint. Kreisangehörige Gemeinden erhalten nach derzeitigem Stand keine staatliche Förderung.
1.2 zu den Gesprächen mit den Nachbarkommunen
In Illertissen ist eine Mitarbeiterin im Sekretariat des Bürgermeisters zu 50% für Flüchtlinge tätig. Diese Kraft ist ausgelastet und kann nicht noch weitere Aufgaben übernehmen bzw.
in anderen Gemeinden hierfür tätig werden. Diese Aufgabe ist zunächst bis Juli d.J. befristet. Danach entscheiden die zuständigen Gremien der Stadt Illertissen über eine evtl. Weiterführung. Eine Zusammenarbeit ist aus diesem Grunde nicht möglich.
In Bellenberg ist, wie auch kürzlich in einer Tageszeitung zu lesen war, ein Mitarbeiter im Bürgerbüro Ansprechpartner für Asylangelegenheiten. Der zeitliche Umfang wurde dabei
mit ca. 5 Std. wöchentlich angegeben. Ein weitergehender Bedarf ist nach Rückfrage bei der Gemeinde Bellenberg aktuell nicht gegeben.
In Senden ist für die Betreuung der Flüchtlinge eine Vollzeitkraft, befristet für zwei Jahre, eingestellt worden. Diese Kraft soll im festgelegten Umfang auch weiterhin in Senden tätig bleiben, d.h. eine Teilung dieser Stelle mit Vöhringen kommt somit nicht in Frage.
In Weißenhorn ist für die Asylbewerber ebenfalls ein Mitarbeiter im Bürgerbüro zuständig, der neben seinen sonstigen Aufgaben als Ansprechpartner für deren Belange fungiert. Die zeitliche Inanspruchnahme ist dabei eher untergeordnet. Der Bedarf für eine Zusammenarbeit mit der Stadt Vöhringen ist insoweit auch nicht gegeben.
Nachdem kreisangehörige Gemeinden keine staatliche Förderung bekommen, gibt es aktuell auch keinen Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die in den Nachbarkommunen eingesetzten Kräfte stehen für die Beratung / Betreuung der Asylbewerber in Vöhringen auch nicht zur Verfügung, weshalb wir im Falle der Befürwortung, eine eigene Stelle schaffen müssten.
2. Abschließende Entscheidung über die Einrichtung einer Stelle
In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde dargelegt, dass die vorhandenen Beratungsstrukturen angesichts der stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen nach Auffassung der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und des Diakonie ausreichen. Gleichwohl haben die Stadtratsfraktionen übereinstimmend einen konkreten Handlungsbedarf gesehen.
Im Rahmen der Etatberatungen vom 06.02.2017 wurde somit auch beschlossen, für die
Einstellung einer Kraft für Integration und Asyl Mittel in Höhe von 40.000 € in den Haushalt einzustellen, diese Kosten aber zunächst mit einem Sperrvermerk bis zur Abklärung der staatlichen Förderung bzw. der Gespräche mit den Nachbarkommunen zu versehen.
Die Mittel sind im Hauptamt bei Haushaltsstelle 0201.4140 veranschlagt.
Nachdem es keine staatliche Förderung gibt, besteht leider kein Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die Stelle wäre deshalb allein von der Stadt Vöhringen zu finanzieren. Die Stelle ist in den Nachbarkommunen in Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Eine Vollzeitstelle würde auf dieser Grundlage ca. 40.000 € jährlich kosten, eine Teilzeitstelle (50%) ca. 20.000 €. Diese Kraft könnte evtl. im Dachgeschoss des Gebäudes Wielandstraße 5 untergebracht werden. Dort befindet sich auch die Anlaufstelle für Asylbewerber – derzeit zuständig ist Herr Sperl –, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt ist.
Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.