Errichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und damit verbunden Einstellung eines/r Koordinationsbeauftragen in der Stadt Vöhringen 1. Information 2. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bzw. Einrichtung einer Stelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.03.2017 ö 2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2017 auf Errichtung einer Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl sowie über die Einstellung eines/r Integrationsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt beraten. Im Ergebnis dieser Sitzung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zunächst mit der Stadt Illertissen abzuklären, ob die dortige 50%-Kraft auch in Vöhringen eingesetzt werden kann und ob für diese interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie eine staatliche Förderung zu bekommen wäre. Soweit Illertissen für eine Zusammenarbeit nicht in Frage kommt, soll alternativ auch mit den anderen Nachbarkommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn eine evtl. Zusammenarbeit geklärt werden.

1.        Information

1.1        zur staatlichen Förderung

Auf Nachfrage beim Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde bestätigt, dass nur Landkreise und kreisfreie Städte in den Genuss der staatlichen Förderung nach den Ehrenamtskoordinationsrichtlinien kommen können. Interkommunale Zusammenarbeit in Ziff. 3 der Richtlinien ist nur zwischen Landkreisen und / oder kreisfreien Städten gemeint. Kreisangehörige Gemeinden erhalten nach derzeitigem Stand keine staatliche Förderung.

1.2        zu den Gesprächen mit den Nachbarkommunen

In Illertissen ist eine Mitarbeiterin im Sekretariat des Bürgermeisters zu 50% für Flüchtlinge tätig. Diese Kraft ist ausgelastet und kann nicht noch weitere Aufgaben übernehmen bzw.
in anderen Gemeinden hierfür tätig werden. Diese Aufgabe ist zunächst bis Juli d.J. befristet. Danach entscheiden die zuständigen Gremien der Stadt Illertissen über eine evtl. Weiterführung. Eine Zusammenarbeit ist aus diesem Grunde nicht möglich.

In Bellenberg ist, wie auch kürzlich in einer Tageszeitung zu lesen war, ein Mitarbeiter im Bürgerbüro Ansprechpartner für Asylangelegenheiten. Der zeitliche Umfang wurde dabei
mit ca. 5 Std. wöchentlich angegeben. Ein weitergehender Bedarf ist nach Rückfrage bei der Gemeinde Bellenberg aktuell nicht gegeben.

In Senden ist für die Betreuung der Flüchtlinge eine Vollzeitkraft, befristet für zwei Jahre, eingestellt worden. Diese Kraft soll im festgelegten Umfang auch weiterhin in Senden tätig bleiben, d.h. eine Teilung dieser Stelle mit Vöhringen kommt somit nicht in Frage.

In Weißenhorn ist für die Asylbewerber ebenfalls ein Mitarbeiter im Bürgerbüro zuständig, der neben seinen sonstigen Aufgaben als Ansprechpartner für deren Belange fungiert. Die zeitliche Inanspruchnahme ist dabei eher untergeordnet. Der Bedarf für eine Zusammenarbeit mit der Stadt Vöhringen ist insoweit auch nicht gegeben.

Nachdem kreisangehörige Gemeinden keine staatliche Förderung bekommen, gibt es aktuell auch keinen Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die in den Nachbarkommunen eingesetzten Kräfte stehen für die Beratung / Betreuung der Asylbewerber in Vöhringen auch nicht zur Verfügung, weshalb wir im Falle der Befürwortung, eine eigene Stelle schaffen müssten.

2.        Abschließende Entscheidung über die Einrichtung einer Stelle

In der Stadtratssitzung vom 26.01.2017 wurde dargelegt, dass die vorhandenen Beratungsstrukturen angesichts der stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen nach Auffassung der Stadtverwaltung, des Landratsamtes und des Diakonie ausreichen. Gleichwohl haben die Stadtratsfraktionen übereinstimmend einen konkreten Handlungsbedarf gesehen.

Im Rahmen der Etatberatungen vom 06.02.2017 wurde somit auch beschlossen, für die
Einstellung einer Kraft für Integration und Asyl Mittel in Höhe von 40.000 € in den Haushalt einzustellen, diese Kosten aber zunächst mit einem Sperrvermerk bis zur Abklärung der staatlichen Förderung bzw. der Gespräche mit den Nachbarkommunen zu versehen.
Die Mittel sind im Hauptamt bei Haushaltsstelle 0201.4140 veranschlagt.

Nachdem es keine staatliche Förderung gibt, besteht leider kein Anreiz für eine interkommunale Zusammenarbeit. Die Stelle wäre deshalb allein von der Stadt Vöhringen zu finanzieren. Die Stelle ist in den Nachbarkommunen in Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Eine Vollzeitstelle würde auf dieser Grundlage ca. 40.000 € jährlich kosten, eine Teilzeitstelle (50%) ca. 20.000 €. Diese Kraft könnte evtl. im Dachgeschoss des Gebäudes Wielandstraße 5 untergebracht werden. Dort befindet sich auch die Anlaufstelle für Asylbewerber – derzeit zuständig ist Herr Sperl –, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt ist.

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl ein und stellt für diese Zwecke eine/n Koordinationsbeauftragte/n, zunächst befristet für ein Jahr, ein.

Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 6 bzw. S 8 TVöD bewertet und umfasst eine Arbeitszeit von max. 20 Std. wöchentlich. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen
bei Haushaltsstelle 0201.4140 zur Verfügung. Der dort angebrachte Sperrvermerk wird für den Betrag in Höhe von 20.000 € aufgehoben.

Die Besetzung dieser Stelle erfolgt über die Diakonie Neu-Ulm. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, mit der Diakonie eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Stadtratssitzung vom 26.01.2017 und führt aus, dass die Stadtverwaltung zwischenzeitlich mehrere Alternativen geprüft habe. Nachdem nur Landkreise und kreisfreie Städte in den Genuss einer staatlichen Förderung nach der Ehrenamtskoordinationsrichtlinie kommen, sei eine interkommunale Zusammenarbeit für die kreisangehörigen Gemeinden finanziell nicht interessant. Die in den Nachbarkommunen für die Asylberatung eingesetzten Kräfte stünden auf dortige Nachfrage für die Übernahme von weiteren Aufgaben auch nicht zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung habe kurzfristig ein Angebot der Diakonie Neu-Ulm erhalten, das eine Verbesserung des Beratungsangebotes mit stärkerer Präsenz in Vöhringen vorsieht.

Die Geschäftsführerin der Diakonie Neu-Ulm, Frau Rose, und die bei der Diakonie für die Koordination von Asylberatungen im Landkreis Neu-Ulm zuständige Frau Grüninger erläutern in der Sitzung, dass durch eine neue Verteilung der Beratungsstunden im südlichen Landkreisgebiet das Angebot in Vöhringen ab Mitte März auf zwei Tage ausgedehnt (Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und die Beratung in einen Büroraum in der Industriestraße 21 in Vöhringen verlegt werden kann, wo sich die meisten Asylbewerber befinden. Ferner wäre es möglich, über die Diakonie eine weitere Kraft zu bekommen, die an den restlichen drei Tagen in diesem Objekt eingesetzt werden könnte. Die Kosten hierfür würden je nach Qualifikation der Kraft zwischen 15.000 € und 20.000 € im Jahr liegen. Nähere Einzelheiten können auch den beigefügten Unterlagen der Diakonie entnommen werden.

In der sich anschließenden Aussprache wird diese Angebotsmöglichkeit der Diakonie sehr begrüßt, vor allem auch, dass die Beratung in den Räumen der größten Asylunterkunft in Vöhringen stattfinden soll. Von einem Gremiumsmitglied wird angeregt, einen Beratungstag evtl. auch erst nach 16.00 Uhr anzubieten, da die Asylbewerber um diese Uhrzeit oftmals erst von Schulungen oder anderen Termine zurück kommen.

Abschließend ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl ein und stellt für diese Zwecke eine/n Koordinationsbeauftragte/n, zunächst befristet für ein Jahr, ein.

Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 6 bzw. S 8 TVöD bewertet und umfasst eine Arbeitszeit von 15 Std. wöchentlich. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen bei Haushaltsstelle 0201.4140 zur Verfügung. Der dort angebrachte Sperrvermerk wird für den Betrag in Höhe von 20.000 € aufgehoben.

Die Besetzung dieser Stelle erfolgt über die Diakonie Neu-Ulm. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, mit der Diakonie eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.03.2017 07:38 Uhr