Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häussler und Frau Haas vom Büro für Stadtplanung. Herr Häussler informiert sodann die Gremiumsmitglieder über den wesentlichen Inhalt der einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und stellt auch den jeweiligen Abwägungsvorschlag kurz dar.

Ergänzend wird von Herrn Häussler und Bürgermeister Janson erläutert, dass gegenüber dem Vorentwurf die Gebietsfläche etwas erweitert wurde, so dass die Bebauung eines Hinterliegergrundstückes bis zu einem gewissen Maß zulässig sein dürfte. Die einzelnen Darstellungen eines Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf zu bewerten.

Bürgermeister Janson geht davon aus, dass die damit gegebene geringfügige Mehrung der Wohnbaufläche auch hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgabe der Regierung, dass neue Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nur ausgewiesen werden können, wenn in gleichem Maße Wohnbauflächen zurückgenommen werden, als eingehalten und vertretbar angesehen werden dürfte.

Datenstand vom 24.03.2017 07:39 Uhr