Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
"12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg"
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 23.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 31.03.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.
3. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 23.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.03.2017 und führt aus, dass im Hinblick auf die jeweilige unterschiedlichen Betroffenheit und Interessenlage insbesondere noch die letzten Wochen zahlreiche und umfangreiche Gespräche mit den jeweiligen mittelbar und unmittelbar tangierten Eigentümern an der Witzighauser Straße sowie dem Planungsbüro geführt wurden.
Es konnte hierbei ein weitestgehender Interessenausgleich gefunden werden, wenngleich naturgemäß nicht jeder Einzelwunsch in vollem Umfang Berücksichtigung finden konnte. So habe man in den Flächennutzungsplan bei den Grundstücken Fl.Nr. 982, 983 und 984 nunmehr eine einheitliche Tiefe der Wohnbaufläche von 60 m ergänzend mit aufgenommen. Der jetzige Entwurf basiere auf einer sachlich gerechten Abwägung aller durch die Planung betroffenen Interessen.
Herr Häußler vom Planungsbüro Zint erwähnt zu Letzterem ergänzend, dass sich dadurch die Wohnbaufläche um ca. 1.700 qm vergrößere. Dies sei im Hinblick auf das gesetzliche Gebot des flächenschonenden Umgangs mit Grund und Boden noch vertretbar. Andernfalls hätte dies an anderer Stelle wieder kompensiert werden müssen.
Herr Häußler trägt sodann die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgetragenen Stellungnahmen von Privatpersonen, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge hierzu vor.
In der sich anschließenden Aussprache wird die aufgezeigte Lösung von allen Stadtratsfraktionen sehr begrüßt.
Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass es natürlich besser wäre, wenn eine Ausweisung von Wohnbauflächen erst dann erfolgte, wenn die Stadt auch im Eigentum aller Grundstücke sei. Dies ist nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson vom Grundsatz her zwar wünschenswert, in der Praxis allerdings im Gemarkungsbereich Vöhringen zeitnah nicht zu realisieren, da die Grundstückseigentümer großteils zu keiner Veräußerung bereit sind.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 31.03.2016 zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.
3. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich der Witzighauser Straße in Illerberg“ mit Stand vom 23.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2017 07:57 Uhr