Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung ohne Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Herr Häussler führt in Fortsetzung zu TOP Nr. 2 zum Bebauungsplan aus, dass seitens der Öffentlichkeit insbesondere Stellungnahmen zur Straßengestaltung (Breite, Verkehrsinseln) und zu verkehrsrechtlichen Vorgaben (Geschwindigkeit, Halten und Parken) eingegangen sind.
Nachdem die Durchfahrtsbreite zwischen den Verkehrsinseln nun 4,50 m statt 4,0 m betragen soll, müsste den geäußerten Bedenken grundsätzlich Rechnung getragen sein, während Regelungen zur Geschwindigkeit und zum Halten und Parken im Bebauungsplan nicht getroffen werden können.

Bei den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist, so Herr Häussler weiter, in erster Linie die Thematik des Lärms relevant, nachdem im geplanten Baugebiet die maßgeblichen Orientierungswerte teilweise um 10 Dezibel überschritten werden und damit wohl gerade noch gesunde Wohnverhältnisse unterstellt werden können.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen seien, so Herr Häussler, bis zu einer wohl nicht finanzierbaren und darstellbaren Höhe von 20 m nur bedingt hilfreich, weswegen angestrebt wird, den Erfordernissen an gesunde Wohnverhältnisse über passive Lärmschutzmaßnahmen zu entsprechen.

Bürgermeister Janson weist ergänzend hierzu darauf hin, dass der im Bundesverkehrswegeplan als dringlich eingestellte Ausbau der A 7 bei dieser Thematik eine gewisse, wenn auch nicht rechtliche, Rolle spielt, weil der Baulastträger der Autobahn mit dem in Rede stehenden Ausbau verpflichtet wäre, auf seine Kosten einen entsprechenden aktiven Lärmschutz zu schaffen.

In der anschließenden kurzen Aussprache wird seitens einiger Gremiumsmitglieder zum Ausdruck gebracht, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes so gestaltet sein sollen, dass die Bauwünsche der künftigen Bauwerber realisierbar sind, ohne dass es immer wieder Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen bedarf.

Datenstand vom 24.03.2017 07:39 Uhr