Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2017 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.03.2017 ö Beschließend 3

Sachverhalt

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Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ mit Stand vom 23.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt auch hier Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.03.2017 und bittet Herrn Häußler insbesondere die zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge darzustellen.

Herr Häußler trägt sodann die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge hierzu vor.

Im Gremium ergehen hierzu nach ausführlicher Diskussion folgende Abstimmungen:

Zu den Einwendungen Nr. II Ziff. 3 und Ziff. 4

1.        In der geplanten Zufahrt zum neuen Baugebiet sollen im südlichen und nördlichen Bereich zwei Verkehrsverengungen vorgenommen werden (Fahrbahnbreite dort jeweils 4,5 m – sonst 6 m), damit die Geschwindigkeit der Fahrzeuge etwas reduziert wird.

       Abstimmungsergebnis:        5 : 18 abgelehnt

2.        Die Verkehrsinseln sollen von der Ostseite auf die Westseite verlagert werden.

       Abstimmungsergebnis:        7 : 16 abgelehnt

3.        Es sollen keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen getroffen werden.

       Abstimmungsergebnis:        12 : 11 angenommen

       Anmerkung:        Die Ausweisung als Tempo 30-Zone sowie die Anordnung eines
Halteverbotes auf der Ostseite wird in Aussicht gestellt.

Zur Einwendung Nr. II Ziff. 5

       Der bis zum Grundstück Fl.Nr. 985 vorhandene Gehweg soll aus Gründen der        Verkehrssicherheit bis zum Grundstück Fl.Nr. 986/2 weiter geführt werden.

       Abstimmungsergebnis:        22 : 1 angenommen

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidungen ergeht folgender abschließender

Anregung:        Ein Gremiumsmitglied regt an, die Regenüberlaufbecken mit einem kontrollierten Ablauf zu versehen, damit es zu keinen Überschwemmungen kommen kann. Herr Häußler sichert zu, dies zu prüfen.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung vom 24.11.2016 zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 23.03.2017.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ mit Stand vom 23.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2017 07:57 Uhr