Familienstützpunkte; Einrichtung von Beratungsstellen im Landkreis Neu-Ulm Vorstellung der Konzeption


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 11.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Karl Janson stellt einleitend dar, dass der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm im Juli 2017 einstimmig das Konzept für die Familienbildung/ Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm beschlossen habe.
Aus fachlichen und finanziellen Gründen sollen im Förderungszeitraum bis Ende 2020 höchstens fünf Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm gegründet werden.
Dabei soll der ländliche Raum gut mit Angeboten der Familienbildung versorgt werden.
Alle 17 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden oder auch Kooperationsbündnisse von zwei oder mehreren Kommunen können sich für einen Familienstützpunkt beim
Landr atsamt bewerben.
Bereits am 27. November 2013 habe der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm die Teilnahme des Landkreises Neu-Ulm am Programm zur staatlichen Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten beschlossen.
Der Landkreis Neu-Ulm hatte hierzu auch den entsprechenden Antrag beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gestellt.
Diesem Antrag wurde im darauffolgenden Jahr stattgegeben.
Als Koordinator zur Durchführung der Bestandserhebung und Bedarfsermittlung hat das Landratsamt Neu-Ulm im Oktober 2015 Herr Lothar Girrbach bestellt.
In mehreren Sitzungen eines gesondert eingerichteten Arbeitskreises sei dann die
Konzeption erarbeitet worden, die Herr Girrbach heute den Gremiumsmitgliedern
- wie schon zuletzt im Juli 2017 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm - vorstellt.
Sodann erteilte Bürgermeister Karl Janson Herrn Girrbach das Wort.
Herr Lothar Girrbach, Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamts Neu-Ulm,
führt aus, dass die Zielgruppe seien vor allem Kinder/Jugendliche im Alter zwischen
3 und 14 Jahren mit deren Eltern/Familien seien.
Voraussetzung für das Gelingen sei, so Herr Girrbach eine gute Vernetzung mit bereits
vorhandenen Hilfsangeboten, wie z.B. der Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Erziehungs-
beratungsstellen u.dgl..
Sobald die für den Landkreis Neu-Ulm in den kommenden Tagen erwartete Projektfreigabe durch das Staatsministerium erfolge, können sich die kreisangehörigen Kommunen hierfür bewerben. Dabei können/sollten auch Kooperationen zwischen Städten/Kommunen gebildet werden, damit nicht nur die großen kreisangehörigen Städte von dem Projekt profitieren, sondern möglichst auch benachbarte kleinere Gemeinden miteinbezogen würden.
Nachdem Herr Bürgermeister Janson bereits von Beginn an in der eigens hierfür gebildeten Steuerungsgruppe im Landkreis Neu-Ulm aktiv mitwirke, werde die Stadt Vöhringen
im Falle einer Bewerbung voraussichtlich auch zum Zuge kommen, zumal im Ergebnis
der bisherigen Bewertungen hier bereits ein FSP vorgeschlagen worden sei.
Neben der Stadt Neu-Ulm zeigen weitere Kommunen bereits großes Interesse.

Im Übrigen wird auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation Bezug genommen.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion bat ein Mitglied des Gremiums um eine Zusammenstellung aller in diesem Kontext bereits bestehender Unterstützungsangebote
und deren Kostenaufwendungen im Bereich der Stadt Vöhringen.

Datenstand vom 22.09.2017 08:05 Uhr