Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1/2017 (ohne Vorberatung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Da die Stadt Vöhringen die Teilnahme an einer Sammelbeschaffung Drehleiter im Verbund mit den Städten Illertissen und Senden wünscht, ist nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zwingend notwendig: Für die anstehende Ersatzbeschaffung einer Drehleiter sind in dieser Nachtragshaushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 670.000 € vorgesehen, um die finanziellen und haushaltsrechtlichen Bedingungen zu schaffen, die verbindliche Bestellung der Drehleiter noch heuer tätigen zu können.
Die Erstellung des vorliegenden Entwurfes des Nachtragshaushaltes 1/ 2017 bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Ansätze des Jahres 2017 an wesentliche Änderungen in Einnahme- und Ausgabepositionen und an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten im Jahresverlauf anzupassen.
Erfreulicherweise entwickelte sich das Gewerbesteueraufkommen positiver als noch im Ursprungshaushalt 2017 prognostiziert. Im Nachtragshaushalt konnten bei der Gewerbesteuer bereits in den Personenkonten realisierte Mehreinnahmen in Höhe von 800.000 € auch veranschlagt werden.
Ebenfalls zeigte sich im Jahresverlauf, dass das „Bauvorhaben Sanierung der Kindertagesstätte Rappelkiste“, einschließlich der Erweiterung um eine Kindergartengruppe, sicherlich nicht mehr in 2017 realisiert werden kann. Der hierfür ursprünglich vorgesehene Ansatz in Höhe von 500.000 € wurde im vorliegenden Entwurf zum Nachtragshaushalt daher auf 50.000 € nach unten korrigiert. Ebenso können die Bauvorhaben „Bezahlbarer Wohnraum Schützstraße“ und der Ausbau des Stadtcenters/ Parkstraße nicht im ursprünglich anvisierten Zeitrahmen umgesetzt werden.
Neben den oben genannten Änderungen wurde der Nachtragshaushalt 1/ 2017 auch zum Anlass genommen, die veranschlagten Ansätze an einzelne überplanmäßige Mehrausgaben anzupassen und außerplanmäßige Ausgaben (siehe UA 4649 und 7622) planmäßig zu machen.
Der Haushalt 2017 weist nunmehr unter Berücksichtigung des im Entwurf vorgelegten Nachtrages Nr. 1 ein Gesamtvolumen von 44.489.534 € auf und liegt damit um 1,61 % oder 703.565 € über dem ursprünglichen Volumen. Die im Ursprungshaushalt veranschlagte Kreditaufnahme verringert sich um 1.790.633 € auf nunmehr 2.378.950 €.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Jahr 2017.
Die Nachtragshaushaltssatzung 1/2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Nach Darstellung von Herrn Bürgermeister Janson ist der Erlass eines Nachtragshaushalts wegen der Sammelbeschaffung einer Drehleiter im Verbund mit Illertissen und Senden
erforderlich geworden. Ergänzend dazu seien auch Ansätze angepasst worden, bei denen im Laufe des Jahres wesentliche Änderungen eingetreten sind. So habe sich insbesondere die Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer etwas verbessert und einige Baumaßnahmen können in diesem Jahr zeitlich nicht mehr durchgeführt werden (Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Rappelkiste, Bauvorhaben bezahlbarer Wohnraum in der Schützstraße in Illerberg, Ausbau der Parkstraße und des Stadtcenters in Vöhringen), sodass sich die
ursprünglich veranschlagte Kreditaufnahme um ca. 1,8 Mio. € auf ca. 2,4 Mio. € verringert. Der Haushalt 2017 weist unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts Nr. 1 nunmehr ein Gesamtvolumen von ca. 44,5 € aus und liegt damit um 1,61% oder ca. 700.000 € über dem ursprünglichen Ansatz.
Im Anschluss daran werden Fragen zu einigen Positionen im Nachtragshaushalt gestellt,
die im Laufe der Sitzung abschließend beantwortet werden.
Ein Gremiumsmitglied spricht die im Haushalt 2017 verfügten Sperrvermerke an (Umbau des Lehrschwimmbeckens, Familienstützpunkt bei der Kita Rappelkiste, Funk-Internetnetzwerk, Umbau des ehemaligen Wasserwerks zu einem „Kulturstadel“) und bittet hierzu um zeitnahe Herbeiführung einer Entscheidung, ob bzw. wann diese Maßnahmen realisiert werden
können, damit dies im Haushalt 2018 entsprechend berücksichtigt werden kann.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 für das Jahr 2017.
Die Nachtragshaushaltssatzung 1/2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.11.2017 07:09 Uhr