Zu 1: Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung
Herr Bürgermeister Janson geht auf die Neuerungen gegenüber der bisherigen Satzung ein, die inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen bringen. So sei § 5 „Schließung und Entwidmung von Friedhöfen, Friedhofsteilen und Grabstellen“ neu aufgenommen worden, da es nicht ausgeschlossen werden könne, dass aufgrund der sich verändernden Bestattungsformen künftig hierzu Handlungsbedarf entstehe.
Weiterhin sei das von den Kommunalen Spitzenverbänden empfohlene Verbot von
Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen worden, wenngleich dies
in Vöhringen faktisch keine praktische Anwendung finden wird.
Ein Gremiumsmitglied stellt die Frage, wie mit der Pflege von Grabstellen verfahren wird, wenn diese altersbedingt oder aus finanziellen Gründen nicht während der gesamten Nutzungsdauer geleistet werden kann. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass es sich hier um ganz vereinzelte Ausnahmefälle handelt, bei denen bisher stets eine einvernehmliche Einzelfallregelung getroffen werden konnte.
Sodann ergeht folgender Beschluss:
Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte
Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung). Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Zu 2: Friedhofsgebührensatzung – 1. Änderung
Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson, dass wir gegenwärtig einen Kostendeckungsgrad von ca. 54% haben, gesetzlich vorgeschrieben sei jedoch Kostendeckung (100%). Nachdem dies zu sehr hohen Kostensteigerungen führen würde, habe sich die Stadtverwaltung mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband darauf verständigt, im nächsten Schritt zunächst auf eine Kostendeckung von 75% zu gehen. Das von der Kalkulation ausgenommene öffentliche Grün auf den Friedhöfen sei mit 30% veranschlagt worden.
Ein Gremiumsmitglied hält die Steigerung bei der Gebühr für Kindergräber von bisher 14 € auf 39 € pro Jahr im Vergleich zu den Steigerungen bei den anderen Gräbern für sehr hoch und fragt nach, ob diese nicht moderater angehoben werden kann.
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgenommene Kalkulation formal sicher richtig sei und sich die Höhe der Gebühren u.a. an den Fallzahlen orientiere, weshalb er eine Änderung in der Satzung selbst aus Rechtsgründen nicht empfehlen würde.
Er schlage aber vor, ausgehend von einer angenommenen Erhöhung der Gebühr für Kindergräber von 14 € auf 25 € pro Jahr, den 25 € bis zu 39 € übersteigenden Betrag = 14 €, von der Stadt Vöhringen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung, sodass unter dessen Berücksichtigung bzw. Ergänzung folgender Beschluss ergeht:
„Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer
Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen