Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2015 erhöht.
Bereits im Jahre 2011 hat sich der Stadtrat für eine in regelmäßigen zeitlichen Abstand stattfindende Beitragsanpassung ausgesprochen, um letztendlich größere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die umfangreicheren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1 + 2)
geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten 50 € (Vöhringen: 64 € /neu: 67 €) 112 € (Vöhringen: 76 €/neu: 79 €)
> Krippe 119 € (Vöhringen: 116 €/neu 119 €) 265 € (Vöhringen: 146 €/neu: 149 €)
Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von
2 € bis 5 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 55 % der entstandenen Kosten.
(vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissen vertretbaren Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2018 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen wiederum analog der letzten Erhöhung im Jahre 2015 entsprechend um jeweils 3 € linear anzupassen:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
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Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Erhöhter Beitrag für
2 ½- bis 3-jährigeKinder:
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
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67,00 € bisher 64,00 €
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79,00 € bisher 76,00 €
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über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
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69,00 € bisher 66,00 €
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81,00 € bisher 78,00 €
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über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
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71,00 € bisher 68,00 €
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83,00 € bisher 80,00 €
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über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
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73,00 € bisher 70,00 €
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85,00 € bisher 82,00 €
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über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
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75,00 € bisher 72,00 €
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87,00 € bisher 84,00 €
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über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
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77,00 € bisher 74,00 €
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89,00 € bisher 86,00 €
|
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
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79,00 € bisher 76,00 €
|
91,00 € bisher 88,00 €
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2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
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Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
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119,00 € bisher 116,00 €
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über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
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124,00 € bisher 121,00 €
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über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
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129,00 € bisher 126,00 €
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über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
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134,00 € bisher 131,00 €
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über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
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139,00 € bisher 136,00 €
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über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
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144,00 € bisher 141,00 €
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über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
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149,00 € bisher 146,00 €
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3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
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Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
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74,00 € bisher 71,00 €
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über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
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76,00 € bisher 73,00 €
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über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
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78,00 € bisher 75,00 €
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über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
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80,00 € bisher 77,00 €
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über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
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82,00 € bisher 79,00 €
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Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Seit September 2012 wurde diese Regelung aufgrund der Novellierung des BayKiBiG zum Einstieg in ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr durch Beschluss im Stadtrat v. 17.07.12 dahingehend ergänzt, dass für Vorschulkinder in allen Vöhringer Einrichtungen volle Beitragsfreiheit besteht.
Hierzu gewährt der Freistaat Bayern im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht zur Entlastung der Familien einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/Kind.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Nachfolgend ausschnittweise die Rückmeldungen hierzu:
AWO KiTa Rappelkiste
Träger:
stimmen Beitragserhöhung zu
Elternbeirat:
„Leider zeigt sich im Elternbeirat ein uneinheitliches Meinungsbild. Vorab bleibt festzustellen, dass alle Elternbeiräte die Stadt Vöhringen als sehr kinderfreundlich wahrnehmen und dies auch sehr zu schätzen wissen.
Unserer Meinung nach, gibt es jedoch einige Punkte die für, sowie gegen eine Gebührenerhörung sprechen. Dafür spricht, dass seit der letzten Anpassung bereits 3 Jahre vergangen sind und die aktuelle Erhöhung mit 3 € augenscheinlich moderat ausfällt.
Gegen eine Gebührenanpassung spricht allerdings auch, dass die 3 € im Monat für die Mindestbuchungszeit immerhin 36 € im Jahr sind. Dies mag für einige Eltern kein Problem darstellen, anderen Familien fehlt dieser Betrag aber letztlich für elementare Bedürfnisse. Ein weiteres Argument gegen die Erhöhung ist, dass diese nicht in die aktuelle politische Diskussion passt, da diese eher in Richtung völlige Gebührenbefreiung von Kinderbetreuung geht.“
Evang. Kinderhaus Arche
Träger:
Der moderaten Erhöhung wird vonseiten des Kirchenvorstandes zugestimmt.
Elternbeirat:
keine Einwände gegen die geplante Beitragserhöhung
Kath. KiTa St. Michael
Träger:
Die kath. Stadtpfarrkirchenstiftung schließt sich der vorgesehenen linearen Erhöhung an.
Elternbeirat:
„Leider steigen die Kosten überall. Es ist nicht einfach. Wir haben uns lange untereinander ausgetauscht. Dennoch ist uns klar, dass die Betriebskosten irgendwie gehändelt werden müssen. Daher stimmen wir aktuell für eine Preiserhöhung von 3 €.“
Städt. KiTa St. Martin, Illerberg
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. Kneipp®-KiTa Pusteblume, Illerzell
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. KiTa Nord
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Mittagessenpauschale
Derzeit können die Eltern in den Krippen, Kindergärten und den Mittagsbetreuungen wöchentlich wählen, an welchen Tagen ihr Kind im Kindergarten ein warmes Mittagessen bekommt.
Hierfür wird (je nach Einrichtung) ein Betrag von 2,90 € bis 3,75 € fällig, der anhand der tatsächlich konsumierten Menge im Folgemonat abgerechnet wird.
Den Eltern wird hierdurch zwar ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, die Abrechnung in den acht betreffenden Einrichtungen ist jedoch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.
Die katholische Pfarrkirchenstiftung rechnet – wie viele andere Einrichtungen - bereits seit einigen Jahren erfolgreich das Mittagessen pauschal ab.
Hierzu geben die Eltern neben der wöchentlichen Buchungszeit auch die Essenstage an.
Anhand einer Kalkulation (sh. Anlagen 5 – 8) wird eine monatliche Essenspauschale errechnet, die zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben wird.
Berücksichtigt werden hierbei ebenfalls Schließtage, Sonn- und Feiertage sowie zehn sonstige Fehltage zugunsten der Eltern.
Fehlt ein Kind dauerhaft mehr als drei Wochen, ist eine Rückerstattung möglich.
In den städtischen Einrichtungen würde die Pauschale wie folgt aussehen:
Krippe
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5 x wöchentlich
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35,00 €/mtl.
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4 x wöchentlich
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28,00 €/mtl.
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3 x wöchentlich
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21,00 €/mtl.
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2 x wöchentlich
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14,00 €/mtl.
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1 x wöchentlich
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7,00 €/mtl.
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KiTa
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5 x wöchentlich
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48,50 €/mtl.
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4 x wöchentlich
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38,80 €/mtl.
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3 x wöchentlich
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29,10 €/mtl.
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2 x wöchentlich
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19,40 €/mtl.
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1 x wöchentlich
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9,70 €/mtl.
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Hort
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mit Ferienbetreuung
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ohne Ferienbetreuung
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5 x wöchentlich
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51,50 €/mtl.
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60,50 €/mtl.
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4 x wöchentlich
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41,20 €/mtl.
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48,40 €/mtl.
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3 x wöchentlich
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30,90 €/mtl.
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36,30 €/mtl.
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2 x wöchentlich
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20,60 €/mtl.
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24,20 €/mtl.
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1 x wöchentlich
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10,30 €/mtl.
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12,10 €/mtl.
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Mittagsbetreuung
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5 x wöchentlich
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54,50 €/mtl.
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4 x wöchentlich
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43,60 €/mtl.
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3 x wöchentlich
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32,70 €/mtl.
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2 x wöchentlich
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21,80 €/mtl.
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1 x wöchentlich
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10,90 €/mtl.
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Diese pauschalen Beiträge sind in etwa gleich wie die bisher monatlich bezahlten Beiträge der Eltern im jährlichen Durchschnitt.
Empfehlung
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Erhöhter Beitrag für
2 ½- bis 3-jährigeKinder:
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
67,00 € bisher 64,00 €
|
79,00 € bisher 76,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
69,00 € bisher 66,00 €
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81,00 € bisher 78,00 €
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über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
71,00 € bisher 68,00 €
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83,00 € bisher 80,00 €
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über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
73,00 € bisher 70,00 €
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85,00 € bisher 82,00 €
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über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
75,00 € bisher 72,00 €
|
87,00 € bisher 84,00 €
|
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
|
77,00 € bisher 74,00 €
|
89,00 € bisher 86,00 €
|
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
|
79,00 € bisher 76,00 €
|
91,00 € bisher 88,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
119,00 € bisher 116,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
124,00 € bisher 121,00 €
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
129,00 € bisher 126,00 €
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
134,00 € bisher 131,00 €
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
139,00 € bisher 136,00 €
|
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
|
144,00 € bisher 141,00 €
|
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
|
149,00 € bisher 146,00 €
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
74,00 € bisher 71,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
76,00 € bisher 73,00 €
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
78,00 € bisher 75,00 €
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
80,00 € bisher 77,00 €
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
82,00 € bisher 79,00 €
|
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags.
Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Darstellungen in der Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass sich der Stadtrat bereits im Jahr 2011 für eine regelmäßige moderate Anpassung der Beiträge ausgesprochen habe, um größere Beitragssprünge zu vermeiden. Die im Vorfeld beteiligten Träger der nichtstädtischen Kindertagesstätten und die Elternbeiräte aller Einrichtungen würden zwar die angedachte Anhebung nicht gerade begrüßen, sie hätten aber ganz überwiegend Verständnis für die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 3,00 € ab September 2018. Der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten liege nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson zudem bei lediglich 4,2% und sei nach wie vor sehr familienfreundlich. Die restlichen Kosten werden über staatliche Zuschüsse und von der Stadt Vöhringen finanziert.
Weiterhin sei vorgesehen, die Kosten für das Mittagessen ab September 2018 pauschal abzurechnen, da der bisherige Verwaltungsaufwand für die individuelle Einzelabrechnung sehr aufwändig ist.
In der anschließenden Aussprache bringen die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion zum Ausdruck, dass sie entsprechend ihrem Parteiprogramm zwar lieber eine komplette Beitragsfreiheit hätten.
Nachdem die Kosten dann aber vollständig bei der Stadt Vöhringen bleiben würden,
stimmen sie letztlich der vorgeschlagenen Beitragserhöhung zu.
Die Frage eines Gremiumsmitgliedes, ob im Einzelfall bei Bedarf auch soziale Ermäßigungen gewährt werden, wird von Herrn Bürgermeister Janson bejaht.
Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Erhöhter Beitrag für
2 ½- bis 3-jährigeKinder:
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
67,00 € bisher 64,00 €
|
79,00 € bisher 76,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
69,00 € bisher 66,00 €
|
81,00 € bisher 78,00 €
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
71,00 € bisher 68,00 €
|
83,00 € bisher 80,00 €
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
73,00 € bisher 70,00 €
|
85,00 € bisher 82,00 €
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
75,00 € bisher 72,00 €
|
87,00 € bisher 84,00 €
|
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
|
77,00 € bisher 74,00 €
|
89,00 € bisher 86,00 €
|
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
|
79,00 € bisher 76,00 €
|
91,00 € bisher 88,00 €
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2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
119,00 € bisher 116,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
124,00 € bisher 121,00 €
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
129,00 € bisher 126,00 €
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
134,00 € bisher 131,00 €
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
139,00 € bisher 136,00 €
|
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð
|
144,00 € bisher 141,00 €
|
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð
|
149,00 € bisher 146,00 €
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð
|
74,00 € bisher 71,00 €
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð
|
76,00 € bisher 73,00 €
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð
|
78,00 € bisher 75,00 €
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð
|
80,00 € bisher 77,00 €
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð
|
82,00 € bisher 79,00 €
|
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags. Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen. Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder. Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr