Kindertagesstätten; Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2018 und Einführung einer Mittagessenpauschale


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2015 erhöht.
Bereits im Jahre 2011 hat sich der Stadtrat für eine in regelmäßigen zeitlichen Abstand stattfindende Beitragsanpassung ausgesprochen, um letztendlich größere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die umfangreicheren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1 + 2)
                       geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten          50 €        (Vöhringen: 64 € /neu: 67 €)            112 € (Vöhringen: 76 €/neu: 79 €)
> Krippe                119 €        (Vöhringen: 116 €/neu 119 €)           265 € (Vöhringen: 146 €/neu: 149 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von
2 € bis 5 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 55 % der entstandenen Kosten.
(vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).

Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissen vertretbaren Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2018 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen wiederum analog der letzten Erhöhung im Jahre 2015 entsprechend um jeweils 3 € linear anzupassen:

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €



Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Seit September 2012 wurde diese Regelung aufgrund der Novellierung des BayKiBiG zum Einstieg in ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr durch Beschluss im Stadtrat v. 17.07.12 dahingehend ergänzt, dass für Vorschulkinder in allen Vöhringer Einrichtungen volle Beitragsfreiheit besteht.
Hierzu gewährt der Freistaat Bayern im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht zur Entlastung der Familien einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/Kind.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Nachfolgend ausschnittweise die Rückmeldungen hierzu:
AWO KiTa Rappelkiste
Träger:
stimmen Beitragserhöhung zu
Elternbeirat:
„Leider zeigt sich im Elternbeirat ein uneinheitliches Meinungsbild. Vorab bleibt festzustellen, dass alle Elternbeiräte die Stadt Vöhringen als sehr kinderfreundlich wahrnehmen und dies auch sehr zu schätzen wissen.
Unserer Meinung nach, gibt es jedoch einige Punkte die für, sowie gegen eine Gebührenerhörung sprechen. Dafür spricht, dass seit der letzten Anpassung bereits 3 Jahre vergangen sind und die aktuelle Erhöhung mit 3 € augenscheinlich moderat ausfällt.
Gegen eine Gebührenanpassung spricht allerdings auch, dass die 3 € im Monat für die Mindestbuchungszeit immerhin 36 € im Jahr sind. Dies mag für einige Eltern kein Problem darstellen, anderen Familien fehlt dieser Betrag aber letztlich für elementare Bedürfnisse. Ein weiteres Argument gegen die Erhöhung ist, dass diese nicht in die aktuelle politische Diskussion passt, da diese eher in Richtung völlige Gebührenbefreiung von Kinderbetreuung geht.“
Evang. Kinderhaus Arche
Träger:
Der moderaten Erhöhung wird vonseiten des Kirchenvorstandes zugestimmt.
Elternbeirat:
keine Einwände gegen die geplante Beitragserhöhung
Kath. KiTa St. Michael
Träger:
Die kath. Stadtpfarrkirchenstiftung schließt sich der vorgesehenen linearen Erhöhung an.
Elternbeirat:
„Leider steigen die Kosten überall. Es ist nicht einfach. Wir haben uns lange untereinander ausgetauscht. Dennoch ist uns klar, dass die Betriebskosten irgendwie gehändelt werden müssen. Daher stimmen wir aktuell für eine Preiserhöhung von 3 €.“
Städt. KiTa St. Martin, Illerberg
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. Kneipp®-KiTa Pusteblume, Illerzell
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. KiTa Nord
Elternbeirat:
keine Rückmeldung


Mittagessenpauschale

Derzeit können die Eltern in den Krippen, Kindergärten und den Mittagsbetreuungen wöchentlich wählen, an welchen Tagen ihr Kind im Kindergarten ein warmes Mittagessen bekommt.
Hierfür wird (je nach Einrichtung) ein Betrag von 2,90 € bis 3,75 € fällig, der anhand der tatsächlich konsumierten Menge im Folgemonat abgerechnet wird.
Den Eltern wird hierdurch zwar ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, die Abrechnung in den acht betreffenden Einrichtungen ist jedoch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.

Die katholische Pfarrkirchenstiftung rechnet – wie viele andere Einrichtungen - bereits seit einigen Jahren erfolgreich das Mittagessen pauschal ab.
Hierzu geben die Eltern neben der wöchentlichen Buchungszeit auch die Essenstage an.

Anhand einer Kalkulation (sh. Anlagen 5 – 8) wird eine monatliche Essenspauschale errechnet, die zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben wird.
Berücksichtigt werden hierbei ebenfalls Schließtage, Sonn- und Feiertage sowie zehn sonstige Fehltage zugunsten der Eltern.
Fehlt ein Kind dauerhaft mehr als drei Wochen, ist eine Rückerstattung möglich.

In den städtischen Einrichtungen würde die Pauschale wie folgt aussehen:

Krippe

5 x wöchentlich
35,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
28,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
21,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
14,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
7,00 €/mtl.

KiTa

5 x wöchentlich
48,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
38,80 €/mtl.
3 x wöchentlich
29,10 €/mtl.
2 x wöchentlich
19,40 €/mtl.
1 x wöchentlich
9,70 €/mtl.

Hort
mit Ferienbetreuung
ohne Ferienbetreuung
5 x wöchentlich
51,50 €/mtl.
60,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
41,20 €/mtl.
48,40 €/mtl.
3 x wöchentlich
30,90 €/mtl.
36,30 €/mtl.
2 x wöchentlich
20,60 €/mtl.
24,20 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,30 €/mtl.
12,10 €/mtl.
       
Mittagsbetreuung

5 x wöchentlich
54,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
43,60 €/mtl.
3 x wöchentlich
32,70 €/mtl.
2 x wöchentlich
21,80 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,90 €/mtl.

Diese pauschalen Beiträge sind in etwa gleich wie die bisher monatlich bezahlten Beiträge der Eltern im jährlichen Durchschnitt.

Empfehlung

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.



1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags.
Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 15.01.2018 und führt ergänzend aus, dass der frühkindlichen Bildung eine zentrale Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen zukommt. Es müsse deshalb zwischen Kommune und Land eine neue Form der Verantwortungsgemeinschaft für diese frühkindliche Bildung und Betreuung der Kinder geben. Aktuell gefordert werde immer wieder der Einstieg in die Gebührenfreiheit. Die Gebühren bzw. Beiträge werden in vielen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich gehandhabt. Solange keine neue Regelung hierzu vereinbart sei, sei die Kommune gehalten, den bisherigen Modus beizubehalten und zumindest einen geringen Gebührenanteil von den Eltern abzuverlangen. Dieser Gebührenanteil liege und nach der turnusmäßig nun anstehenden moderaten Erhöhung bei lediglich ca. 4, 27% (!) und liege im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €

Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags. Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen. Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder. Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 07:18 Uhr