Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Katholische Kirchenstiftung St. Martin Illerberg zur Generalsanierung der Pfarrkirche "St. Martin"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2017 beantragte die Katholische Pfarrkirchenstiftung
St. Martin Illerberg für die anstehenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses (siehe Anlage 1).

Die Gesamtkosten der umfangreichen Sanierungsmaßnahme, bestehend aus
der Dachstuhlsanierung, der Innen- und Außensanierung sowie der Schaffung
eines barrierefreien Zugangs beläuft sich nach der aktuell vorliegenden Kostenschätzung
auf einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 1.977.500,00 €, wobei sich dieser
Betrag noch um die derzeit noch nicht bezifferbaren Kosten der ebenfalls notwendigen Orgelsanierung, die im Zusammenhang mit der Innenrenovierungen durchgeführt werden
soll, noch erhöhen dürfte.

In ihrem Antrag bittet die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg konkret
auch auf einen Verzicht der in Ziff. 6.1. der Städtischen Vereinsförderrichtlinien festgelegten
Höchstbetragsbezuschussung.
Sie begründet dies unter anderem auch mit der „überregionalen kunsthistorischen Bedeutung“ der Pfarrkirche (siehe hierzu Anlage 2).
Hierzu ist anzumerken, dass die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
bei kirchlichen Gebäuden grundsätzlich nach Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien erfolgte.
Mit Ausnahme der Vöhringer Marienkirche wurde hierbei, - ebenso wie auch bei allen Bauvorhaben der örtlichen Vereine – grundsätzlich einen Regel-Bezuschussung in Höhe von
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Ferner war der Zuschussbetrag nach Ziff. 6.1 auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 € begrenzt.

Vor diesem Hintergrund würde sich grundsätzlich folgender Investitionskostenzuschuss
errechnen:

    Regel-Investitionskostenzuschuss
    Generalsanierung der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg

    Voraussichtliche Gesamtkosten:
     mindestens 1.977.500,00 €* x 10 %                                   = mindestens 197.750,00 €
     * plus aktuell noch nicht bezifferbare Kosten d. Orgelsanierung

     => Kostendeckelung auf 50.000,00 €

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang ferner, dass Entscheidungsgrundlage für die
bei der Vöhringer Marienkirche von der Regelbezuschussung abweichende Entscheidung des Haupt-und Umweltausschusses vom 12. September 2016 die besondere und herausragende bau- und kulturhistorische Bedeutung des Bauwerkes der Marienkirche für die Stadt Vöhringen war, welche gleichzeitig als Wahrzeichen der Stadt Vöhringen gelte.
Diese Einzelfallenscheidung erfolgte auch unabhängig von der Einstufung als
Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, welche für nahezu alle anderen Kirchengebäude im Stadtgebiet Anwendung finden würde.
Bei der Zuschussgewährung handelt es sich um eine sog. freiwillige Aufgabenleistung der Kommune, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die jeweilige Entscheidung ist sicherlich auch stets abhängig von der konkreten Haushaltslage.
Aus diesem Grunde erfolgte in der Vergangenheit die Zuschussgewährung auch zumeist
aufgeteilt in Jahresraten.
Zu beachten ist schließlich, dass die Kommunen freiwillige Aufgaben letztlich
auch nur dann übernehmen können, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.

Empfehlung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrer Pfarrkirche vorgesehen habe (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien Zugangs), die sich nach den vorliegenden Kostenschätzungen auf einen Gesamtbetrag in Höhe von immerhin 1.977.500 € (ohne Orgelsanierung) belaufen würden. Im Antrag vom 25.10.2017 bittet die Pfarrkirchenstiftung um eine Bezuschussung in Höhe von 10%, jedoch ohne Deckelung des Betrages auf 50.000 € (vgl. Ziff. 6.1 der aktuellen Vereinsförderrichtlinien). Die Förderung würde dann auf der Grundlage der Kostenschätzungen 197.750 € betragen.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine sehr eingehende Aussprache, in deren Verlauf einige Ausschussmitglieder aus grundsätzlichen Gründen an der Höchstbetragsförderung von 50.000 € festhalten wollen. Hierbei bestünde aber Bereitschaft eine gewisse Anhebung dieses Höchstbetrages vorzunehmen, z.B. auf 80.000 € oder 100.000 €.

Die anderen Ratsmitglieder sehen, wie Herr Bürgermeister Janson dies ausdrückt, in der Pfarrkirche St. Martin jedoch ein weithin sichtbares, äußerst ortsbildprägendes Gebäude, welches auch eine herausragende kulturhistorische Bedeutung habe, die eine höhere Förderung rechtfertigen würde.

Zwar sei dies im Hinblick auf die Vorgaben in den Zuschussförderrichtlinien eine gewisse Gratwanderung. Die Pfarrei St. Martin Illerberg habe jedoch seit Jahrhunderten eine herausragende Bedeutung gehabt und sei auch ein Kleinod der schwäbisch-bayrischen Barockkunst.

Herr Bürgermeister Janson schlägt aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Vöhringen allerdings vor, die Bezuschussung auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu verteilen.

Frau Endriß beantragt aufgrund der Höhe des Zuschussbetrages und der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung eine Verlegung der Entscheidung in den Stadtrat.

Dieser Antrag wird mit 4 : 9 Stimmen abgelehnt.

Sodann schlägt Herr Bürgermeister Janson folgenden Beschluss vor:

Die Stadt Vöhringen gewährt der Kath. Kirchenstiftung „St. Martin“ Illerberg auf ihren Antrag vom 25.10.2017 für die Generalsanierung der Pfarrkirche „St. Martin“ (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien Zugangs – laut Kostenschätzung 1.977.500 €) aufgrund der herausragenden kulturhistorischen Bedeutung der Kirche, abweichend von der Höchstbetragsbegrenzung in Ziff. 6.1 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien, einen 10%igen Investitionskostenzuschuss der nachgewiesenen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter.

Der Gesamtzuschuss (inklusive Orgelsanierung) wird auf maximal 197.750 € begrenzt und auf fünf Jahre (2018 bis 2022) verteilt. Im Haushalt 2018 ist der Anteilsbetrag in Höhe von 39.550 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:        9 : 4 angenommen

Datenstand vom 25.01.2018 17:59 Uhr