Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an die Katholische Kirchenstiftung St. Martin Illerberg zur Generalsanierung der Pfarrkirche "St. Martin"
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 15.01.2018 | ö | Beschließend | 5 |
Sachverhalt
Die Gesamtkosten der umfangreichen Sanierungsmaßnahme, bestehend aus
der Dachstuhlsanierung, der Innen- und Außensanierung sowie der Schaffung
eines barrierefreien Zugangs beläuft sich nach der aktuell vorliegenden Kostenschätzung
auf einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 1.977.500,00 €, wobei sich dieser
Betrag noch um die derzeit noch nicht bezifferbaren Kosten der ebenfalls notwendigen Orgelsanierung, die im Zusammenhang mit der Innenrenovierungen durchgeführt werden
soll, noch erhöhen dürfte.
In ihrem Antrag bittet die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg konkret
auch auf einen Verzicht der in Ziff. 6.1. der Städtischen Vereinsförderrichtlinien festgelegten
Höchstbetragsbezuschussung.
bei kirchlichen Gebäuden grundsätzlich nach Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2 der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien erfolgte.
10% der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, wobei hier nach gängiger Praxis anderweitige Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt blieben bzw. bleiben.
Vor diesem Hintergrund würde sich grundsätzlich folgender Investitionskostenzuschuss
errechnen:
Regel-Investitionskostenzuschuss
Generalsanierung der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg
Voraussichtliche Gesamtkosten:
mindestens 1.977.500,00 €* x 10 % = mindestens 197.750,00 €
* plus aktuell noch nicht bezifferbare Kosten d. Orgelsanierung
=> Kostendeckelung auf 50.000,00 €
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang ferner, dass Entscheidungsgrundlage für die
bei der Vöhringer Marienkirche von der Regelbezuschussung abweichende Entscheidung des Haupt-und Umweltausschusses vom 12. September 2016 die besondere und herausragende bau- und kulturhistorische Bedeutung des Bauwerkes der Marienkirche für die Stadt Vöhringen war, welche gleichzeitig als Wahrzeichen der Stadt Vöhringen gelte.
Baudenkmal durch das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, welche für nahezu alle anderen Kirchengebäude im Stadtgebiet Anwendung finden würde.
aufgeteilt in Jahresraten.
auch nur dann übernehmen können, wenn ihnen nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichtaufgaben noch finanzielle Mittel verbleiben.
Empfehlung
Diskussionsverlauf