Sportclub Vöhringen 1893 e.V.; Sanierung der vereinseigenen Sanitäranlagen im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses sowie Verlängerung des Pachtvertrags
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 16.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Stadtratssitzung | 16.07.2018 | ö | 5 |
Sachverhalt
den Bayerischen Landessportverband (BLSV) eine Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags.
Der Sportclub Vöhringen geht von einer Baukostensumme in Höhe von ca. 80.000,00 Euro aus. Nach Abzug der investiven Zuschüsse BLSV 20 %, Landkreis Neu-Ulm 10%,
Stadt Vöhringen 10 % verbleiben ca. 48.000 Euro, die der SCV dann selbst zu
finanzieren hat. Die Umbaumaßnahmen sind für Herbst 2018, spätestens jedoch
für das Frühjahr 2019, anvisiert.
Für die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses liegt die
grundsätzliche Förderfähigkeit vor.
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, handelt, nach der ein Zuschuss in Höhe von
10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird.
Auf Grundlage mitgeteilten Baukostensumme ist demnach im Haushaltsjahr 2019
ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro einzuplanen.
Für die Bezuschussung durch den Bayerischen Landessportverband wird als Förder-voraussetzung ein Pachtvertrag gefordert, dessen Laufzeit mindestens 25 Jahre
nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme beträgt.
Der zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV am 06.07.1993 geschlossene Pachtvertrag wurde zuletzt am 01.02.2015 (6. Ergänzung) vor dem Hintergrund der damaligen Generalsanierung der Sportkegelbahnen geändert und muss nun erneut angepasst werden.
Die 7. Ergänzung des Vertrags ist als Anlage beigefügt.
Empfehlung
im Karl-Eychmüller-Sportparks Vöhringen zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 8.000 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.
Sportclub Vöhringen 1893 e.V. über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen wird gebilligt.
Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Beschluss
im Karl-Eychmüller-Sportparks Vöhringen zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 8.000 €. Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.
Sportclub Vöhringen 1893 e.V. über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen wird gebilligt. Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0