Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006 zum 1. Januar 2007 neu festgesetzt.
Dieser Kalkulation lag ein nur 2-jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde.
Es ist demzufolge notwendig die Abfallbeseitigungsgebühren zum 1. Januar 2009 neu zu kalkulieren bzw. festzusetzen.
Nachdem die Abfallbeseitigungsgebühren im Zeitraum von 2003 – 2007 halbiert werden konnten (der l-Preis sank von 3,82 € im Jahr 2003 auf 1,90 € im Jahr 2007) führt die Neukalkulation, für einen nunmehr wieder gewählten, 4-jährigen Kalkulationszeitraum zu einer Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren um rd. 4,7 %.
Auch trotz der bereits zum 1. Januar 2008 vom Abfallwirtschaftsbetrieb von 217 €/t auf 151 €/t gesenkten Entsorgungskosten wird der l-Preis von bislang 1,90 € für die Jahre 2009 – 2012 auf 1,99 € steigen.
Für eine 60l Tonne bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 5,40 €.
Ursache ist neben den ab 1. Januar 2009 steigenden Abfuhrkosten für die Rest- und Biomüllabfuhr insbesondere auch, dass aus der noch vorhandenen Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen, im neuen 4-jährigen Kalkulationszeitraum nur noch ein Betrag von voraussichtlich insgesamt rd. 160.000 € zugeführt werden kann. Im abgelaufenen 2-jährigen Kalkulationszeitraum waren dies allein rd. 263.000 €.
Die Gebührenerhöhung war auch bereits bei der letztmaligen Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren angekündigt worden.
Trotz der erheblichen Senkung bleiben die Entsorgungskosten an den Abfallwirtschaftsbetrieb mit rd. 24,1 % weiterhin der größte Ausgabenposten, gefolgt von den Abfuhrkosten für die Restmülltonne mit rd. 18,9 %, den Verarbeitungskosten für den Biomüll mit rd. 14,5 % und den Abfuhrkosten der Biomülltonne mit rd. 14,3 %.
Die Einzelheiten der Gebührenkalkulation ergeben sich aus den als Anlagen dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulationsunterlagen.
Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr unter Verwendung eines Abfallsackes wird vorgeschlagen, weiterhin bei 6,00 €/Sack zu belassen.