Die ca. 2.600 kommunalen Kläranlagen Bayerns reinigen jährlich etwa 1,8 Milliarden m³ Abwasser.
Dabei fallen rund 265.000 t Klärschlamm-Trockenmasse an.
Die Verwertung bzw. Entsorgung erfolgt im Wesentlichen über drei Pfade (2014):
- Thermische Behandlung / energetische Verwertung 58,4 %
- Rekultivierung / Landschaftsbau 23,8%
- Landwirtschaftliche Verwertung 17,8%
Bereits im Jahr 2001 beschloss Bayern aus Gründen eines vorsorgenden
Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.
Es sollen ökologisch vorteilhafte Technologien, die zur Schadstoffentfrachtung und Schadstoffzerstörung führen und die Rückgewinnung von Nährstoffen aus Klärschlämmen vor der Beseitigung ermöglichen, entwickelt werden.
Seit Jahren besteht so ein klarer ein Trend hin zur thermischen Behandlung und energetischen Verwertung, während die landwirtschaftliche Verwertung und die Rekulti-vierung rückläufig sind.
Auch das Abfall- und Düngerecht zielt darauf ab, eventuell mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung einhergehende negative Umweltauswirkungen wie Schadstoff-einträge in den Boden und die menschliche Nahrungskette zu vermeiden und das Düngeniveau dem Nährstoffbedarf der Kulturarten anzupassen.
Erhöhte Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertungspraxis der Klärschlammausbringung stellt vor allem die 2012 novellierte und am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Düngemittelverordnung.
Die im Abfall- und Düngerecht vorgesehenen Pflichten erhöhen den technischen und finanziellen Aufwand der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.
Vor diesem Hintergrund war und ist weiterhin zu erwarten, dass die Klärschlamm-Mengen, welche in der Landwirtschaft verwertet werden, weiter zurückgehen werden.
Durch die neue Düngemittelverordnung und durch die Teilnahme an Bayerns Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Bayerisches Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) und des Bayerisches Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP/EA ist die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen in der Praxis kaum mehr anzutreffen und – wie ausgeführt - auch nur noch in begrenztem Umfang möglich.
Im Jahr 2018 sieht es so aus, dass überhaupt keine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung des Klärschlammes aus der Kläranlage Vöhringen stattfand und stattfindet.
Im Jahr 2017 konnten nur noch rd. 23 to von gesamt rd. 245 to (jeweils Trockenmasse) landwirtschaftlich verwertet werden.
Vor einigen Jahren wurde vom Stadtrat der Stadt Vöhringen beschlossen,
den Klärschlamm regional zu verwerten, also keinen „Klärschlammtourismus“ zu betreiben.
Wenn man dieser Vorgabe – unabhängig der dargestellten gesetzlichen und in der Praxis erfolgten Veränderungen - aber weiterhin folgen möchte, bleibt derzeit nur die Möglichkeit der ortsnahen Verbrennung des Klärschlamms im Klärwerk Steinhäule in Ulm, nachdem die Klärschlamm - Mitverbrennungseinrichtung in der MVA-Weißenhorn stillgelegt wurde.
Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule in Ulm ist bereit, den Klärschlamm der
Stadt Vöhringen im dortigen Klärwerk zu verbrennen und bietet insoweit an, dem neu zu gründenden Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm beizutreten.
Nachdem auch schon weitere Kommunen ihr Interesse bekundet haben,
ist die Errichtung eines neuen Verbrennungsofens erforderlich, der ab dem Jahr 2020 gebaut werden soll.
Die Inbetriebnahme ist ab 2023 vorgesehen.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 60 bis 70 Millionen Euro,
die über Umlagen der Mitglieder des Zweckverbandes finanziert werden sollen.
Bevor diese Investitionen tatsächlich getätigt werden, benötigt der Zweckverband jedoch Planungssicherheit durch Abgabe von verbindlichen Absichtserklärungen der Kommunen, die ihren Klärschlamm künftig dort verbrennen lassen wollen.
Die Stadt Vöhringen schlägt angesichts mangelnder geeigneter und auch in der Praxis handbarer Alternativen vor, dem neu zu gründenden Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm beizutreten und die Absichtserklärung zu unterzeichnen.
Diese muss spätestens bis zum 26. Oktober 2018 beim Zweckverband Klärwerk Steinhäule vorliegen.
Der Arbeitsbeginn des neuen Zweckverbandes ist am 1. Januar 2020 vorgesehen.
Die Stadt Vöhringen wäre in der Verbandsversammlung mit einer Person vertreten.
Die Investitions- und Betriebskosten werden entsprechend ihres Klärschlammkontingentes auf die Mitglieder umgelegt.
Dieser Sitzungsvorlage sind folgende Unterlagen beigefügt, aus denen nähere Einzelheiten entnommen werden können:
- Terminplan zur Gründung bzw. Beteiligung an einem neuen Zweckverband (Anlage 1).
- Entwurf der Satzung des zu gründenden „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ (Anlage 2).
- Entwurf der zusammenfassenden Darstellung der Satzung (Anlage 3).
- Absichtserklärung zum Beitritt (Anlage 4).