Elektronische Ausschreibung; Abschluss einer Einzelvereinbarung mit RIB Software SE


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Schon heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben.
Ab dem 18. Oktober 2018 ist die E-Vergabe bei europaweiten Ausschreibungen im Ober-schwellenbereich aber auch verbindlich vorgeschrieben.
 
Hierfür gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge über 5.548.000,00 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000,00 Euro

Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Einführung der E-Vergabe auch im sogenannten Unterschwellenbereich, also bei allen anderen Aufträgen der öffentlichen Hand unterhalb dieser Schwelle. Dies bedeutet, dass die Auftraggeber ab 1. Januar 2019 eine elektronische Vergabeplattform eingerichtet haben müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Auftraggeber auch noch die Briefform festlegen. Ab dem 1. Januar 2020 ist die E-Vergabe auch im Bereich der nationalen Vergaben grundsätzlich ebenfalls verpflichtend.

Nachdem der Freistaat Bayern auf absehbare Zeit keine einheitliche Vergabeplattform für alle öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung stellen wird, war es erforderlich, eine anderweitige Lösung zu suchen.

Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm haben sich auf Initiative der Stadt Ulm
insgesamt zehn Partner zusammen gefunden, um „grenzüberschreitend“ eine gemeinsame Plattform einzurichten.
Die Voraussetzungen wurden von einem Arbeitskreis „e-Vergabe“ geschaffen.
Ihm gehörten Mitarbeiter der Städte Ulm und Neu-Ulm, der Landkreise Alb-Donau und Neu-Ulm, der IHK Ulm und der Handwerkskammer Ulm sowie Bürgermeister Karl Janson als Vertreter der Bürgermeister des Landkreises Neu-Ulm an.
Die weitere fachliche Betreuung erfolgte weiterhin durch die Stadt Ulm.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Stadt Ulm mit Entsorgungsbetrieben,
die Stadt Neu-Ulm, der Landkreis Neu-Ulm, die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, die
Sanierungstreuhand Ulm GmbH, die Städte Illertissen, Vöhringen, Blaustein, Blaubeuren und der Verwaltungsverband Langenau mit 13 Verbandsgemeinden.

Die Innovationsregion Ulm – Spitze im Süden e.V. (Innovationsregion Ulm) hat in konkreter Umsetzung dieser Initiative hierzu eine Ausschreibung durchgeführt.
Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde denn der Rahmenvertrag mit der RIB Software SE, Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region geschlossen.

Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages besteht nun für die Mitglieder der
Innovationsregion Ulm die Möglichkeit, die jeweiligen Einzelvereinbarungen mit der
Fa. RIB auf Basis der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen abzuschließen.

Diese Einzelvereinbarung ist auch Gegenstand der noch nötigen Beschlussfassung.

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:

  • Bereitstellung der Vergabeplattform bei einer Vergabezahl von bis 50        3.088,32 €
    inkl. MWSt                                                                        3.675,10 €

  • Einführungsunterstützung und Schulungen                                        4.095,00 €
    inkl. MWSt.                                                                        4.873,05 €

  • Vergütung nach Aufwand (Erstellung von Formularvorlagen
    Projektleitung, Entwicklung)                                        Tagessatz:        1.365,00 €
inkl. Mehrwertsteuer                                                                1.624,35 €

Der Vertrag beginnt am 01.10.2018 und hat eine Laufzeit von max. 24 Monaten.

Bei Haushaltsstelle 6000.9350 wurden für die Einrichtung der E-Vergabe Mittel in Höhe von 7.000,00 € eingeplant. Aktuell stehen noch Mittel in Höhe von 3.700,00 € zur Verfügung. Die laufenden Kosten werden im nächsten Jahr bei Haushaltsstelle 0601.6374 eingeplant.

Empfehlung

Die Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der RIB Software SE,
Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region wird gebilligt.
Mittel stehen bei Haushaltsstelle 6000.9350 (Investitionen) zur Verfügung bzw. werden bei Haushaltsstelle 0601.6374 (laufende Kosten) eingeplant.
Die Vereinbarung selbst ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass die elektronische Ausschreibung auch von kleineren und mittleren Betrieben schon sehr gut in Anspruch genommen werde. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 sei die elektronische Ausschreibung für alle verbindlich vorgeschrieben.

Die Stadt Vöhringen habe sich nach umfangreichen Vorbesprechungen und Vorarbeiten für eine eigene und auch länderübergreifende Plattform im Verbund der Innovationsregion Ulm ausgesprochen und diese Plattform ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die RIB Software SE, mit der es nun die Einzelvereinbarung abzuschließen gelte.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung im Ergebnis einer kurzen Aussprache an.

Es ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der RIB Software SE,
Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region wird gebilligt.
Mittel stehen bei Haushaltsstelle 6000.9350 (Investitionen) zur Verfügung bzw. werden bei Haushaltsstelle 0601.6374 (laufende Kosten) eingeplant.
Die Vereinbarung selbst ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2018 07:15 Uhr