Die Stadt Vöhringen beabsichtigt auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu verwirklichen.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit ca. sechs Wohneinheiten.
Bei einer Ortsbesichtigung des Grundstücks sowie der Straßenführung durch den Bauausschuss am 07.06.2018 erteilte das Gremium der Stadtverwaltung den Auftrag, die Straßenführung Ecke Hauptstraße/Heustraße zu bewerten und mögliche Verbesserungen im Straßenverlauf aufzuzeigen.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden daraufhin drei Varianten zur Straßenführung ausgearbeitet.
Variante 1 (Anlage 1) beschreibt die Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße.
Eine optimale Straßen- und Verkehrsführung wäre hier gewährleistet. Der Gehweg könnte hier auf der Nordseite weitergeführt werden. Ein beidseitig geführter Gehweg ist aufgrund der zu schmalen Grundstückverhältnisse nicht möglich.
Leitungen wie Abwasser, Regenwasser, Wasser, Strom, Telekom und Gas liegen derzeit in der Heustraße. Sofern diese verlegt wird, und die Leitungen weiter auf öffentlicher Verkehrsfläche verlaufen sollen, sind diese ebenfalls zu erneuern.
Die Verlegung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Das Baugrundstück selber würde etwas mehr Fläche erfahren und ist für die Bebauung eines 6-Familienhauses gut geeignet.
Variante 2 (Anlage 2) zeigt eine abknickende Hauptstraße welche auf die Heustraße trifft. Für größere Fahrzeuge ist diese Straßenführung weniger geeignet da hier wiederum sehr enge Kurvenradien entstehen.
Der Gehweg könnte ebenfalls auf der Nordseite fortgeführt werden.
Auch hier müssten die Leitungen verlegt werden.
Eine Bebauung wäre auf dem ca. 630 m² großen Grundstück durchaus möglich.
Variante 3 (Anlage 3) beschreibt eine Entschärfung des derzeitigen Kurvenbereichs durch ein Versetzen der Zufahrt auf die Hauptstraße in Richtung Norden.
Die Leitungen könnten in diesem Bereich in der Heustraße verbleiben.
Das Baugrundstück verliert hier bei dieser Variante an Fläche. Eine Bebauung wäre hier gegenüber dem Bestand bzw. den beiden anderen Varianten anspruchsvoller.
Da die Umsetzung von Variante 1 und 2 mit erheblichen Kosten verbunden sind und Variante 3 ein eher kleines Baugrundstück als Ergebnis bringt, ist es hier empfehlenswert die Bestandsituation als Variante 4 zu betrachten.
Auch in Anbetracht des doch eher geringen Verkehrsaufkommens ist hier die Frage zu stellen ob eine Verlegung der Straße mit Leitungen zwingend notwendig ist.
Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Auch liegen uns keine Informationen seitens der Polizei zu vermehrten Unfällen vor. Aus der Bürgerschaft konnten auch keine Anfragen bzw. Beschwerden registriert werden.
Eine ausführliche Darstellung der Varianten mit Kostenschätzung erfolgt in der BA-Sitzung am 11.10.2018 durch das Büro Wassermüller.