Straßenführung Ecke Hauptstraße/Heustraße in Illerzell; Vorstellung verschiedener Varianten; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.10.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.10.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu verwirklichen.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit ca. sechs Wohneinheiten.
Bei einer Ortsbesichtigung des Grundstücks sowie der Straßenführung durch den Bauausschuss am 07.06.2018 erteilte das Gremium der Stadtverwaltung den Auftrag, die Straßenführung Ecke Hauptstraße/Heustraße zu bewerten und mögliche Verbesserungen im Straßenverlauf aufzuzeigen.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden daraufhin drei Varianten zur Straßenführung ausgearbeitet.
Variante 1 (Anlage 1) beschreibt die Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße.
Eine optimale Straßen- und Verkehrsführung wäre hier gewährleistet. Der Gehweg könnte hier auf der Nordseite weitergeführt werden. Ein beidseitig geführter Gehweg ist aufgrund der zu schmalen Grundstückverhältnisse nicht möglich.
Leitungen wie Abwasser, Regenwasser, Wasser, Strom, Telekom und Gas liegen derzeit in der Heustraße. Sofern diese verlegt wird, und die Leitungen weiter auf öffentlicher Verkehrsfläche verlaufen sollen, sind diese ebenfalls zu erneuern.
Die Verlegung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Das Baugrundstück selber würde etwas mehr Fläche erfahren und ist für die Bebauung eines 6-Familienhauses gut geeignet.
Variante 2 (Anlage 2) zeigt eine abknickende Hauptstraße welche auf die Heustraße trifft. Für größere Fahrzeuge ist diese Straßenführung weniger geeignet da hier wiederum sehr enge Kurvenradien entstehen.
Der Gehweg könnte ebenfalls auf der Nordseite fortgeführt werden.
Auch hier müssten die Leitungen verlegt werden.
Eine Bebauung wäre auf dem ca. 630 m² großen Grundstück durchaus möglich.
Variante 3 (Anlage 3) beschreibt eine Entschärfung des derzeitigen Kurvenbereichs durch ein Versetzen der Zufahrt auf die Hauptstraße in Richtung Norden.
Die Leitungen könnten in diesem Bereich in der Heustraße verbleiben.
Das Baugrundstück verliert hier bei dieser Variante an Fläche. Eine Bebauung wäre hier gegenüber dem Bestand bzw. den beiden anderen Varianten anspruchsvoller.
Da die Umsetzung von Variante 1 und 2 mit erheblichen Kosten verbunden sind und Variante 3 ein eher kleines Baugrundstück als Ergebnis bringt, ist es hier empfehlenswert die Bestandsituation als Variante 4 zu betrachten.
Auch in Anbetracht des doch eher geringen Verkehrsaufkommens ist hier die Frage zu stellen ob eine Verlegung der Straße mit Leitungen zwingend notwendig ist.
Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Auch liegen uns keine Informationen seitens der Polizei zu  vermehrten Unfällen vor. Aus der Bürgerschaft konnten auch keine Anfragen bzw. Beschwerden registriert werden.

 

Empfehlung

Die vorgestellte Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses
Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.10.2018 und weist darauf hin, dass sich die Gremiumsmitglieder klar für die Variante 1 ausgesprochen hatten.

Nun gelte es, nochmals die Vor- und Nachteile dieser Lösungsansätze zu überdenken.
Herr Bosch vom Büro Wassermüller stellt sodann die drei Planvarianten abermals vor und geht auf die Vor- und Nachteile sowie die jeweiligen Kosten ein.

Die Gremiumsmitglieder sprechen sich erneut für die Variante 1 aus und geben noch
folgende Anregungen bzw. Bemerkungen:

  • Es soll versucht werden, die Bushaltestelle etwas weiter nach Süden zu verlegen, damit der Einmündungsbereich Heustraße / Hauptstraße übersichtlicher wird.
  • Die Hauptstraße soll, so Bürgermeister Janson, künftig vorfahrtsberechtigt,
die Heustraße untergeordnet („Vorfahrt achten“-Schild) sein.
Die Verkehrsinseln in der Hauptstraße sollen wegen der Geschwindigkeitsreduzierung belassen werden.
  • Der Gehweg auf der Südseite sollte eine angemessene Breite bekommen, da er durch Bewuchs der angrenzenden Gärten evtl. verschmälert würde.
Zudem muss auch eine Beleuchtung angebracht werden.
Vorteilhaft wäre außerdem, dass die in diesem Bereich liegenden Leitungen teilweise in diesem Gehweg belassen werden können.
Weiterhin solle versucht werden, durch eine Einbeziehung des Gehweges, die Abstandsflächen für das dort zu errichtende Gebäude zu vergrößern.
  • Auf der Heustraße soll der beidseitige Gehweg im neuen Straßenabschnitt, wie im Plan dargestellt, belassen werden, da er auch als Zugang zur Bushaltestelle genutzt wird.
  • Auf der nördlichen Seite der Heustraße befindet sich teilweise kein Gehweg.
Dies könnte aufgrund einer gewissen gegenwärtigen Inanspruchnahme des städtischen Grundes durch die Eigentümer evtl. zu Problemen führen und sollte im Zuge der Planung bereinigt werden.
  • Es wird angeregt, die Planung erst nach Klärung der noch offenen Grundstücksfragen
fortzusetzen.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht schließlich folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird, vorbehaltlich gewisser Modifizierungen, grundsätzlich gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2018 07:19 Uhr